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Baustelle Verwertungsrechte. Foto: Hufner
Entscheidende Abstimmung zu Urheberrecht steht bevor. Foto: Hufner
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Kammergericht kassiert Verlegeranteil – Verheerendes Urteil für kleine und mittelständische Musikverlage

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Der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) hält die Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Berufungsverfahren der Autoren Bruno Kramm und Stefan Ackermann gegen die GEMA am 14.11.2016 für äußerst problematisch. Zu den Mitgliedern des Verbands zählen mehr als 300 kleine und mittelständische Verlage, die in der Fachgruppe der Musikverlegerinnen im VUT (MVV) organisiert sind.

Laut der Pressemitteilung des Kammergerichts war die GEMA nicht berechtigt, den sogenannten Verlagsanteil an die Verlage auszuschütten. Die Musikverlegerinnen der Autorinnen hätten weder eigene Rechte begründet, noch die Nutzungsrechte der Autorinnen bei der GEMA eingebracht, was über den Wahrnehmungsvertrag der Autorinnen geschehen sei. Konkrete Zahlungsanweisungen zwischen den klagenden Autoren, Verlagen und der GEMA seien nicht getroffen worden, auch konkrete Abtretungen der Ansprüche seien nicht vereinbart gewesen.  

Dieser Urteilsspruch kann aus Sicht des Verbandes verheerende Auswirkungen haben. Sollte die GEMA als Reaktion auf das Urteil die Ausschüttungen an Verlage einstellen, droht kleinen und mittelständischen Musikverlagen Insolvenzgefahr.  

Zu den Aufgaben der Musikverlage zählen unter anderem die Vermittlung und Verbreitung der Werke, Promotion, Akquise für Film- und Werbemusik, GEMA-Meldungen und die finanzielle Unterstützung der Autorinnen. Damit spielen sie eine wichtige Rolle für die Autorinnen. Die Entscheidung des Kammergerichts steht somit in starkem Kontrast zu dieser partnerschaftlichen Beziehung und den Vereinbarungen zwischen der Mehrheit der Musikverlage und ihren Künstlerinnen.  

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, schnell zu handeln und eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Die Verlegerinnen und Verleger brauchen wie die Tonträgerherstellerinnen und -hersteller sowie Sendeunternehmen eigene Rechte für ihre Leistungen. Bis es so weit ist, sind Autorinnen, Autoren, Musikverlage und die GEMA aufgefordert, eine einvernehmliche Übergangslösung zu schaffen, die das Schlimmste verhindert“, so Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT.  

Unabhängige Musikunternehmen arbeiten in der Regel auf der Grundlage von Mischkalkulationen. Eine ihrer Einnahmequellen ist sehr häufig ein angeschlossener Musikverlag. Neue Künstlerinnen veröffentlichen häufig nicht nur auf einem Label, sie verlegen auch im angeschlossenen Musikverlag. Die vom Musikverlag erwirtschafteten Einnahmen finanzieren nicht nur Marketingmaßnahmen quer, sie ermöglichen Darlehen für Künstlerinnen und tragen zur Kostendeckung von Produktionen bei. Künstlerinnen, Autorinnen, Managerinnen, Labels, Musikverlage, Musikclubs, Verwertungsgesellschaften etc. sind in einem fein aufeinander abgestimmten System miteinander verbunden, das sich über Jahrzehnte in seinen Grundzügen einvernehmlich herausgebildet hat und dessen Nutzen vor allem neuen, jungen Künstlerinnen zugutekommt und solchen, die sich in Nischen fern des Mainstreams versuchen. Nur Künstlerinnen mit gefestigter Karriere und solche, die ihr Musikschaffen über Nebeneinnahmen finanzieren, können es sich leisten, auf diese Netzwerke, Unterstützerinnen und Finanzgeberinnen zu verzichten. Dazu gehören gerade auch die Leistungen der Musikverlage.

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