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Alle Artikel kategorisiert unter »Verlegerbeteiligung«
GEMA-Mitgliederversammlung: Enjott Schneider vom Amt zurückgetreten
26.05.17 (pm-gema) -
Vom 22. bis 24. Mai 2017 fand in München die jährliche Mitgliederversammlung der GEMA statt. Beherrschendes Thema war die Neuregelung der Verlegerbeteiligung. Erstmals wurden die neuen elektronischen Mitwirkungsrechte für die Mitglieder der GEMA nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) umgesetzt. Im Rahmen der Hauptversammlung nahmen hr2-Kultur und SWR4 den Radiokulturpreis entgegen. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wählte der Aufsichtsrat Dr. Ralf Weigand zu seinem neuen Vorsitzenden, nachdem Prof. Dr. Enjott Schneider nach fünf Jahren den Vorsitz abgab. - Anmelden um Kommentare zu schreiben
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Vorsicht Musikurheber: Problematische Verlagsformulare in Sachen Verlegerbeteiligung im Umlauf
01.03.17 (Martin Hufner) -
Seit sich Bruno Kramm vor dem Kammergericht Berlin einige Rechte für die Urheber gegenüber den Verlegern erstritten hat, ist eine gewisse Unruhe, die Zukunft der Gema-Verteilung betreffend, bemerkbar. Die Gema hat dazu einen Modus vivendi entwickelt, in Abstimmung mit den in der Gema vertretenen Gruppen: Urheber, Textdichter und Verleger. Mit einem gemeinsam entwickelten Formular sollen die vergangenen und künftigen Beteiligungen ausgewogen und differenziert definiert werden. Einige Verlage scheren aber aus. - Anmelden um Kommentare zu schreiben
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Composers Club reagiert auf Urteil zur Verlegerbeteiligung bei der GEMA
20.12.16 (huf) -
In klaren und präzisen Worten hat sich der Vorstand des Composers Club an seine Mitglieder und die Presse gewandt: Es geht um die Konsequenzen aus dem Urteil des Berliner Kammergerichts zu Fragen der Verlegerbeteiligung bei Ausschüttungen der GEMA vom November 2016. Stück für Stück dröseln Vorstand und die Justitiarin des Vereins in einfacher Sprache auf, was das Urteil im Detail für Konsequenzen nach sich zieht und welche Optionen nun die Komponisten und Komponistinnen haben und bezieht dabei auch dezidiert zum vorgeschlagenen Verfahren der GEMA Stellung. - Anmelden um Kommentare zu schreiben
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Erdrutsch oder leichte tektonische Bewegung ?
08.12.16 (Martin Hufner) -
Die Nachricht des Urteils des Berliner Kammergerichts in Sachen Kramm und Ackermann versus GEMA wirkte wie ein ungeahnter Kulturerdrutsch. Da war schnell die Rede vom „Ende der GEMA wie wir sie kennen“ (Markus Kompa – Telepolis), „Die Künstler haben die Macht“ (Berthold Seliger – iRights.info), „Alles Geld den Kreativen“ (dpa – faz) und „Wir haben gewonnen“ (Presseservice der Piratenpartei). Auf der anderen Seite: „Existenzbedrohendes Urteil schockt die deutschen Musikverleger“ (Deutscher Musikverlegerverband), „Verheerendes Urteil für kleine und mittelständische Musikverlage“ (vut – Verband unabhängiger Musikunternehmen). - Anmelden um Kommentare zu schreiben
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„Denn im Zentrum steht das Werk und sein Schöpfer“
01.12.16 (Bruno Kramm) -
Bis zum Beginn des letzten Jahrhunderts kam dem Verleger mit dem Notendruck eine wesentliche Bedeutung für die Verbreitung von Musik zu, die sich in einer engen Bindung von Urheber und Verleger in der GEMA ausprägte und in einer fruchtbaren Arbeitsteilung und Produktivität mündete. Eine Bindung, die mehr als fragwürdig erscheint, denn wer druckt heute noch Noten außerhalb der ernsten Musiksparte? - Anmelden um Kommentare zu schreiben
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Bruno Gert Kramm zum Urteil des Kammergerichts Berlin – Gut, aber halb so wild
18.11.16 (Martin Hufner) -
In mehreren Videostatements hat sich Bruno Kramm zum Urteil des Kammergerichts Berlin in Sachen Verlegerbeteiligung bei der GEMA geäußert. Vor allem bedauert er, wie zur Zeit Verleger und andere musikalische Institutionen darauf mit Panikmache reagieren. Erstritten wurde – er muss es wissen, denn er hat ja geklagt – die Möglichkeit, Einsicht in Verteilung der GEMA-Erträge zu bekommen und ggf. aus seinem Verlagsvertrag herauszukommen.
