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Musiker der Staatskapelle scheitern mit Klage für Recht auf Arbeit

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Chemnitz - Die Klage von fünf Musikern der Staatskapelle Dresden auf ihr Recht auf Arbeit ist gescheitert. Das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz hat am Mittwoch die Berufung der Künstler zu einer Entscheidung des Dresdner Arbeitsgerichts abgewiesen.

Die Musiker hätten einen Anspruch proben zu dürfen, einen Anspruch auf öffentliche Auftritte gebe es derzeit hingegen nicht, sagte der Sprecher des Landesarbeitsgerichts, Andreas Spilger. Anfangs war es bei der Klage auch um die Probenarbeit gegangen, wie Spilger sagte. Die Semperoper sei den Musikern diesbezüglich jedoch entgegen gekommen und gewähre ihnen Probenmöglichkeiten. Dem Gericht sei es wichtig gewesen, dass die internationalen Spitzenmusiker durch Probenarbeit ihre Spielfähigkeit erhalten könnten. Das Urteil ist endgültig.

Die Musiker der Staatskapelle hatten zuvor beim Arbeitsgericht in Dresden ihr Recht auf Arbeit per einstweiliger Verfügung einklagen wollen. Das Gericht hatte das zurückgewiesen. Daraufhin waren die Musiker vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung gegangen.

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