Hauptrubrik
Banner Full-Size

Neues Kulturraum-Gesetz im Sächsischen Landtag

Publikationsdatum
Body

Bundesweit einmalig hat Sachsen mit dem Kulturraum-Gesetz die Förderung der Kultur als Pflichtaufgabe für Gemeinden und Landkreise verankert. Im Jahr 1994 wurde es verabschiedet, im August 2004 läuft es aus und muss durch ein neues ersetzt werden. Nach dem neuen Entwurf soll das Gesetz schon ein halbes Jahr früher in Kraft treten, am 1. Januar 2004.

mdr -Am Donnerstag kam der erste Entwurf zum neuen Kulturraum-Gesetz in Dresden zur Lesung. Mit dem 1994 verabschiedeten Kulturraum-Gesetz hat der Freistaat die Förderung seiner Kultur als Pflichtaufgabe verankert. Dabei stellt Sachsen den elf definierten Kulturräumen jährlich eine Summe von 150 Millionen Mark zur Förderung ihrer kulturellen Einrichtungen zur Verfügung. Hauptzweck bei der Zusammenfassung der kommunalen Pflicht- und Zweckverbände zu den so genannten "Kulturräumen" ist es, die Kulturentwicklung der Kreise und Städte in größeren territorialen Einheiten zu planen, um die finanziellen Belastungen regional auszugleichen. Die Entscheidungen über die Sicherung der kulturellen Substanz und damit über die Verteilung der Mittel werden eigenständig vom Entscheidungsgremium des Kulturraumes, dem Kulturkonvent, getroffen. Allerdings ist der Konvent auch auf die Umlage-Förderung der Mitglieder des Kulturraumes angewiesen. Das heißt, dass die einzelnen Haushaltsbedingungen der Kulturraummitglieder bei den Entscheidungsprozessen, was und welche Kultur gefördert wird, mit berücksichtigt werden müssen.

Stand zunächst die Summe, die der Freistaat zukünftig den Kulturräumen geben wird, zur Disposition, so scheint es jetzt so zu sein, dass Sachsen bis zum Jahr 2008 bei einer Förderung von 150 Millionen Mark (rund 76,7 Mio. Euro) bleiben will. Besonders die Theater und Orchester, die den größten Finanzierungsposten innerhalb der Kulturräume bilden, sehen darin ein Problem. Denn die hier anstehenden Tarifsteigerungen führen zu einem Mehrbedarf, den die Kommunen und Träger der Theater und Orchester alleine tragen müssen, was angesichts des fehlenden Steueraufkommens schwierig wird. Der Chemnitzer Intendant und Vorsitzende des Sächsischen Bühnenvereins Rolf Stiska: "Wenn im neuen Kulturraumgesetz nicht eine Dynamisierung der Kulturraummittel mindestens im Gleichschritt mit den Kostensteigerungen vorgesehen würde, wären die Betriebskostenzuschüsse eher als Sterbehilfe für die kulturellen Einrichtungen Sachsens zu werten."

Geplant ist auch ein anderer Finanzierungsmodus der Kulturräume. Zukünftig soll nur noch ein Drittel der 150 Millionen Mark direkt an die Kulturräume gehen. Die anderen 100 Millionen sollen über den Finanzausgleich den Kreisen und Gemeinden direkt zugewendet werden. Über die Verteilung dieser Summe entscheidet dann ein so genannter "Kulturschlüssel". Das heißt einerseits, dass das Geld zweckgebunden bleibt, andererseits, dass das Solidarprinzip der Kulturräume unterlaufen wird, da dann die Stadträte und Kreistage über die Mittelzuteilung entscheiden würden und nicht mehr der Kulturkonvent. Befürchtet wird, dass dadurch Kommunen mit teuren Einrichtungen wie Theatern und Orchestern künftig alleine dafür aufkommen müssten. Auch könnten die Kommunen verstärkt miteinander konkurrieren, anstatt die gemeinsame kulturelle Infrastruktur eines Kulturraumes zu tragen.

Gleich drei Theater hat der Kulturraum Oberlausitz/Niederschlesien: das Schauspielhaus Zittau, das sorbische Volkstheater Bautzen und das Musiktheater Görlitz mit der Neuen Lausitzer Philharmonie. Bisher haben sich gemäß dem Solidarprinzip des Kulturraumgesetzes alle Landkreise an der Finanzierung beteiligt. Demnach fließen fast zwei Drittel der Kulturraummittel in die drei Bühnen - rund 16,5 Millionen Euro. Nach dem neuen Gesetz wäre es möglich, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte ihre Theater und Orchester nicht mehr finanzieren könnten, da ihnen die Gelder der anderen Landkreise fehlen würden. Auch Kulturraumsekretär Übel fürchtet für das vor einem Jahr erst fusionierte Theater Plauen-Zwickau, das ohne die Mittel des Kulturraumes kaum überlebensfähig ist.