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Der Freistaat will seine Kulturlandschaft auch weiterhin mit derselben Summe fördern wie bisher. Zur Finanzierung kultureller Projekte und Institutionen garantiert Sachsen den Kommunen zunächst bis 2008 jährlich 76,6 Millionen Euro.
Mit ihm werden seit 1994 regional und überregional bedeutsame Einrichtungen wie Theater, Museen und Orchester in Sachsen unterstützt. Dazu förderte das Land die in elf so genannten Kulturräumen - drei urbanen und acht ländlichen - zusammengeschlossenen Kommunen jährlich zuletzt mit 150 Millionen Mark. Die Kommunen, die ebenfalls eine Neuauflage des Gesetzes wollen, müssen die Summe kofinanzieren. Leitlinie des neuen Gesetzes ist laut Meyer weiterhin der Solidargedanke. "Auch außerhalb der urbanen Zentren soll und wird es weiterhin attraktive Kulturangebote geben", betonte der Minister.
Landkreistag, Städte- und Gemeindetag, der Rat für Sorbische Angelegenheiten und der sächsische Kultursenat werden bis Ende Februar um Stellungnahmen gebeten. Bereits Ende vergangenen Jahres hatten die kommunalen Spitzenverbände die Forderung erhoben, die Landeszuschüsse den gestiegenen Tarifforderungen anzupassen und deshalb zu dynamisieren. Das hatte das Finanzministerium laut Meyer abgelehnt.
Das neue Gesetz soll unbefristet gelten. Nach jeweils vier Jahren soll die Staatsregierung eine Fortführung prüfen und dem Landtag dazu einen Bericht vorlegen. Bereits Anfang März will das Kabinett den Gesetzentwurf an den Landtag überweisen. Meyer begründete den "engen Zeitplan" mit dem baldigen Ausscheiden der amtierenden Regierung, die das Gesetz als eines ihrer wichtigsten verbleibenden Ziele ansehe. Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) wird am 18. April zurücktreten.