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Streit um Veranstaltungen in der Elbphilharmonie kommt vor Gericht [update, 11.11.]

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Hamburg - Ein Streit zwischen einem Konzertveranstalter und der Hamburger Elbphilharmonie kommt am Mittwoch (15.00 Uhr) vor Gericht. Im Zivilverfahren ist der Kläger nach Angaben eines Gerichtssprechers der Meinung, die Elbphilharmonie benachteilige ihn bei der Terminvergabe zur Veranstaltung klassischer Konzerte.

Der 2018 von einem Hamburger Musikwissenschaftler und Komponisten gegründeter Konzertveranstalter wolle erreichen, dass er bis zu 20 Veranstaltungen pro Jahr mit von ihm vertretenen Künstlern im Großen Saal des berühmten Konzerthauses organisieren könne.

Streitig sei, ob die Beklagten - die Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH und die HamburgMusik gGmbh - ein inhaltliches Prüfungsrecht haben, berichtete der Sprecher weiter. «Die Beklagten machen geltend, dass sie beim Programm gewissen Vorgaben unterliegen», sagte der Gerichtssprecher. «Das bezieht sich auf Qualität, Mischung und Erschwinglichkeit.» Daran müssten die Konzerte von externen Veranstaltern gemessen werden. Nach Auffassung der Beklagten könne der nun klagende Konzertveranstalter deshalb nicht so zum Zuge kommen, wie er es gerne hätte.

«Der Kläger fühlt sich diskriminiert und beruft sich auf das Kartellrecht», sagte der Gerichtssprecher. Er mache geltend, selbst wenn die inhaltlichen Programmvorgaben Geltung hätten, könne er sie erfüllen.

Ein Sprecher der Elbphilharmonie wollte sich vor Prozessbeginn nicht äußern.

 

[update, 11.11.]

Keine Entscheidung im Streit um Terminvergabe in Elbphilharmonie

Hamburg (dpa/lno) - Im Streit um den Zugang zu Konzertterminen zwischen einem Veranstalter und der Hamburger Elbphilharmonie hat ein Zivilprozess am Mittwoch noch keine Entscheidung gebracht. Der Kläger sieht sich nach Angaben eines Gerichtssprechers bei der Vergabe von Terminen für klassische Konzerte in der Elbphilharmonie benachteiligt. Die Kammer habe durchblicken lassen, dass sie keine grundsätzlichen Zweifel an dem System der Terminvergabe habe, sagte der Sprecher. Der Konzertveranstalter, der auf Unterlassung von Diskriminierung geklagt hat, wolle seine Klage nun noch einmal verändern.

Der Konzertveranstalter will erreichen, dass er bis zu 20 Veranstaltungen pro Jahr mit von ihm vertretenen Künstlern im Großen Saal des berühmten Konzerthauses organisieren kann. Die Betreiber der Elbphilharmonie kuratieren das Programm, dass heißt, sie machen Vorgaben mit Blick auf Qualität, Mischung und Erschwinglichkeit. Nach Auffassung der Beklagten könne der klagende Konzertveranstalter deshalb nicht so zum Zuge kommen, wie er es gerne hätte, sagte der Gerichtssprecher.

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