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Das Märchen von der verlorenen Million

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Ein Kommentar von Rupert Graf Strachwitz
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Im großen Spiel der Weltpolitik wird, wie wir wissen, in Hunderten von Milliarden gerechnet, im Spiel der Unternehmen schnell mal in Hunderten von Millionen. Im realen Leben der Menschen ist eine Million Euro auch heute noch sehr viel Geld. Damit könnten zum Beispiel viele junge Menschen an die Musik herangeführt werden, können lernen und erfahren, wie erfüllend es sein kann, selbst Musik zu machen; unsere Gesellschaft würde von dieser Erfahrung profitieren, denn kaum etwas trägt so sehr zur Bildung von Gemeinschaft bei wie gemeinsames Musizieren. Und wenn noch ein wenig Wettbewerb dabei ist, dann werden Fleiß, Ehrgeiz und Durchsetzungsvermögen geweckt, ohne dass das Gemeinschaftsgefühl dabei verlorengeht. Ach ja, und musikalische Talente werden dabei auch noch gefördert.

Dies geschieht etwa bei den Wettbewerben von „Jugend musiziert“. Diese dienen also nicht einem abstrakten Kunstbegriff, sondern partizipieren in exemplarischer und sehr konkreter Weise an einem wichtigen Bildungsauftrag. Eine alte Dame erkennt dies und setzt den Träger dieser Wettbewerbe zum Erben ihres Hauses und sonstigen Vermögens ein. Eine Million ist das alles wert - ein Märchen! Doch nun geht es wie in so manchen anderen Märchen auch: Die Geschichte, die so schön beginnt, wird immer trauriger. Die gute Fee stirbt; der tumbe Erbe, der Deutsche Musik­rat, ist zwar hocherfreut und tritt das Erbe an, aber macht nicht das, was die gute Fee sich gedacht hatte. Er ist nämlich gerade dabei, pleite zu gehen. Und so hütet er den unverhofften Schatz nicht wie er sollte. Er steckt ihn – den Teil, der noch da ist – nach dem Rat eines Zauberers in den großen Topf. Und der böse König in Gestalt des Bundesverwaltungsamts nimmt den armen jungen Musikern das ganze schöne Geld weg. Nun reiben sich alle die Augen, weinen ob des verlorenen Schatzes und verfluchen den König, der so gar nichts für die schönen Künste übrig und an seine Zuschüsse so harte Regeln geknüpft hat, zum Beispiel die, dass erst der eigene Schatz aufgebraucht werden muss, bevor es Geld aus dem viel größeren Schatz gibt, den er von den Bürgern eingesammelt hat.

Im wirklichen Leben ist, wir haben es schon gesagt, eine Million Euro noch viel. Und so kann man vielleicht verstehen, dass ein Insolvenzverwalter angesichts der Pleite versucht ist, dieses Geld zur Überwindung der gro­ßen Schwierigkeiten zu verwenden. Nur, man hat dabei einen der fundamentalen Grundsätze des Fundraising verletzt, der da heißt: Wenn man die Auflagen nicht erfüllen kann oder will, die ein Spender, Stifter oder Erblasser an seine Zuwendung knüpft, darf man diese nicht annehmen. Nimmt man sie aber an, so ist die Zweckbindung heilig.

Dagegen ist in eklatanter Weise verstoßen worden, und das musste sich rächen. Anstatt das Ererbte in eine Stiftung einzubringen oder als Sondervermögen mit eigenem Zweck auszuweisen, verleibte es der Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse ein. Dabei gingen 300.000 Euro zur Deckung allgemeiner Verbindlichkeiten verloren, der Rest wurde als Rücklage im Vermögen der neuen Musikrats-gGmbH ausgewiesen. Die Erblasserin konnte sich ja dagegen nicht mehr wehren. Und so kam es, wie es kommen musste: diese Rücklage wurde später auf Zuwendungen des Bundes an den Musikrat angerechnet.

Verantwortlich dafür, dass die Jugend-Musiziert-Wettbewerbe nichts von der Erbschaft sahen, war also der alte und neue Musikrat.

Sich Jahre später der Zweckbindung wieder zu erinnern und mit dieser Begründung, die man selbst missachtet hatte, gegen das Bundesverwaltungsamt vor Gericht zu ziehen, konnte daher nicht erfolgreich sein. Das Gericht stellte fest, es habe im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes gelegen, zu entscheiden, ob es sich den Argumenten des Musikrates anschließen wolle und es sei insofern nicht zu beanstanden, wenn dies nicht geschehen sei.

Es kann an dieser Stelle nicht darum gehen zu analysieren, ob alle Beschlüsse zu jeder Zeit stets rechtmäßig und klug gewesen sind. Auch nützt es hier wenig, die – nicht von der Hand zu weisende – Engstirnigkeit des Bundesverwaltungsamtes oder die – in der Tat reichlich vorhandenen – Defizite des Zuwendungsrechts anzuprangern. Ebensowenig taugt dieses Beispiel, um kulturfeindliche Tendenzen der Politik des Bundes beweisen zu wollen. Die Schuld allein dort zu suchen, ist eben ein Märchen. Die Gründe für den Verlust der schönen Erbschaft liegen im Wesentlichen in der Missachtung des Willens der Erblasserin und wohl auch in einer falschen Bilanzierungspolitik bei der Musikrats-gGmbH. Der Ermessenspielraum bei der Beurteilung der Frage, ob eine Rücklage auf eine Zuwendung aus Bundesmitteln anzurechnen ist, kann durchaus auch zu einer anderen Entscheidung führen – und Rücklagen lassen sich auch anders darstellen.

Die Lehre aus dieser Geschichte ist daher vor allem die, dass Organisationen der Zivilgesellschaft ihre Führungs- und Verwaltungsstrukturen optimieren und mit ihren Förderern korrekter umgehen müssen – auch wenn diese schon gestorben sind, und auch, wenn es um viel weniger geht als um eine Million Euro. Denn ein recht lockerer Umgang mit dem Willen philanthropisch gesinnter Bürgerinnen und Bürger ist kein Einzelfall – dass bei allem Bemühen dort, wo Menschen handeln, auch Fehler gemacht werden, allerdings auch nicht. 

Der Autor ist Direktor des Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin

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