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Verlängerter Einspruch

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Leserbrief zu www. beckmesser.de/Nachschlag, nmz 4/07, S. 4/12

Ich möchte den Einspruch von Reinhard Schulz gegen die beckmesser-Kolumne um einige Punkte verlängern:

  1. Warum muss ein vordem Radikal-Linker wie Max N. heute seine Gegenposition lautstark betonen? Weil es opportun ist?
  2. Das Schicksal des Herrn K. ist mir gleichgültig. Aber, soviel ich weiß, setzt der „Gnadenerweis” keine „Reue“ voraus.
  3. Das öffentliche Geschwätz über diesen „Fall“ kann uns Kulturschreibern gleichgültig bleiben; Mozart als Gegenbild zu bemühen, ist lächerlich.
  4. Das Hantieren mit Sprachklischees steht allenfalls der zumeist leider kulturfremden Mehrheit an. Zum Beispiel kann das Wort E-t-h-o-s als Klischee benutzt werden.
  5. Warum steht Dir, Max N., der Schaum vor dem Mund? So sollte in „unserer“ nmz nicht geredet werden.
  6. Der Einspruch gegen einen Text bedeutet nicht, gleichsam automatisch zum Fürsprecher eines Mörders zu werden. Ein Kurzschluss dieser Art wäre erpresserisch.
  7. Eine Kulturzeitschrift wie die nmz sollte einen angemessenen Sprach­gestus vorleben. Der Medienzirkus um Herrn K. ist Teil eines bekla­genswerten gesellschaftlichen Zustandes. Er hat nichts mit den Antrie­ben von 1968 und deren Pervertierung durch Gewalt zu tun. Die Begleitmusik der schreibenden Kulturausübung wird zu einem Teil dessen, was vermeintlich kritisiert wird.
  8. Der feuilletonistische Schluss-Satz der Kolumne, das Brecht-Zitat „Der Schoß ist fruchtbar noch“, richtete sich bekanntlich gegen das Wieder­erstarken einer Gesinnung, welche die Shoah hervorbrachte. Über die Ereignisse, die zur Shoah führten, haben unter anderen die Erst-68er die Augen vieler geöffnet. Mit dem Geschwätz um Herrn K. hat das nichts zu tun. Es sollte aber nie vergessen werden.

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