Der Deutsche Musikrat ist Geschichte. Was ist passiert: Wolfram Weimer hatte den Deutschen Musikrat im Visier. Eine Fachbeamtin hat sich einmal Musikproduktionen aus der Reihe „Edition Zeitgenössischer Musik“ des Deutschen Musikrates genauer angehört und dem Verfassungsschutz nach Maßgabe des Haber-Verfahrens vorgelegt.
Der Deutsche Musikrat wird aufgelöst. Zu radikal
Weimer löst den Musikrat auf
Der Verfassungsschutz konnte folgendes mitlesen: Da „zoomen“ Kompositionen „zwischen Mikro- und Makroorganismen und bewegen sich zwischen Struktur und Kontrollverlust, Akkumulation und Zerfall und Radikalität und Zartheit.“ Zerfall, Kontrollverlust und Radikalität? Da liegt es auf der Hand, dass derlei kompositionsästhetisches Vorgehen kaum noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen kann.
Eine andere CD „thematisiert auch die globalen Missverhältnisse des Kapital- und Warenverkehrs“ und ist damit eine Kampfansage an unser Wirtschaftssystem, wahrscheinlich ein Kommunist im Mantel eines Kompo… – ich verzichte auf das Wortspiel.
Ein Musikrat, der so etwas duldet und sogar fördert (es handelt sich um ein Förderprogramm mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, GVL und Goethe-Institut), gehört aufgelöst: „Da fehlt mir ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in den Grenzen des 4/4-Taktes mit dem volkskörpergesundenden Hand- und Schenkel-Klatschklatsch auf 1 und 3. Diese Lifestyle-Teiltöne! Das muss aufhören – Henze! Du bist der nächste auf meiner Liste.“
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