Body
Gernot Schulze: Meine Rechte als Urheber. Urheber- und Verlagsrecht, Beck-Rechtsberater im dtv, 2. A. 1994, 246 S., DM 12,90Ebenfalls für Künstler aller Disziplinen gedacht ist das in der Reihe der Beck-Rechtsberater im dtv erschienene Taschenbuch „Meine Rechte als Urheber“ des Münchener Rechtsanwaltes Gernot Schulze. Wie schon das zuvor genannte Buch handelt es sich hier um eine Art Lehrbuch, diesmal allerdings beschränkt auf das Urheber- und Verlagsrecht und ausschließlich für Laien gedacht. Auf Nebenschauplätze wie das Künstlersozialversicherungsrecht oder das Steuerrecht begibt sich Schulze nur selten. Dafür gibt es auch genug andere Werke. Das Urheber- und Verlagsrecht wird allerdings sehr ausführlich und für Laien gut verständlich vorgestellt. Wer aber praktische Hinweise sucht, wird hier enttäuscht werden und sollte lieber zu Konkurrenzprodukten greifen. Schulze geht übrigens als einer der wenigen Autoren auf die in der Praxis ja eminent wichtigen Bezüge zum europäischen und Internationalen Recht ein. Der Schwenk zur Multimediaproblematik fehlt aber hier wie in allen anderen vorgestellten Büchern - abgesehen vom Handbuch der Musikwirtschaft. Eigentlich eine sträfliche Unterlassung angesichts der enormen Bedeutung für alle Künstler. Ein verläßlicher Führer durch das Urheber- und Verlagsrecht, geschrieben von einem der führenden Urheberrechtler.
Robert Lyng: Die Praxis im Musikbusiness, PPV Presse Project Verlags GmbH München, 3. A. 1992, 206 S., DM 39,–
Wieder einen anderen Weg beschreitet das „SoundCheck Buch“ „Die Praxis im Musikbusinesss“ von Robert Lyng. Dieses bereits 1990 erschienene Buch wendet sich nahezu ausschließlich an Musiker aus dem Bereich Rock und Pop. Der Schwerpunkt liegt weniger im rechtlichen Bereich, vielmehr erfährt der Leser eine Menge über die Realitäten des „härtesten Geschäfts der Welt“. Der Insider Lyng gibt eine Unmenge von Tips und Tricks. Wer etwa wissen will, wie man am besten an Engagements oder einen Plattenvertrag kommt, wie eine Veranstaltung geplant wird, wie man die effektivste Promotion macht etc. etc., ist hier bestens beraten. Die rein juristischen Aspekte treten hinter den vielen praktischen Hinweisen natürlich stark zurück.
Über das Urheber-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht erfährt man wenig bis nichts, über die Verwertungsgesellschaften nicht viel mehr – sicher ein Schwachpunkt. Die Stärke des Buches als Rechtsberater liegt in der Behandlung der einzelnen Vertragsarten (Verlagsvertrag, Plattenvertrag/Gastspielvertrag, Managementvertrag). Die Musterverträge sind nämlich ausführlich kommentiert, auf Fallen und Umgehungsmöglichkeiten wird – in etwas unübersichtlichem Layout – sehr fachkundig Absatz für Absatz hingewiesen. Trotzdem gilt auch hier: Lieber gleich einen spezialisierten Anwalt einschalten. Aber für ein Einarbeiten in die Vertragsproblematik ist das Buch sicher für den „U-Musiker“ am besten geeignet.
Rolf Moser/Andreas Scheuermann (Hrsg.): Handbuch der Musikwirtschaft, Josef Keller Verlag Starnberg, 4. A. 1997, DM 198,–
Nicht fehlen kann hier natürlich, auch wenn von ganz anderen Zielsetzung, das binnen kürzester Zeit zur Branchenbibel gewordene und soeben in erweiterter Neuauflage erschienene „Handbuch der Musikwirtschaft“, ein umfassendes Kompendium, das sämtliche Bereiche des Musiklebens, jedenfalls soweit Musikhandel, Plattenindustrie und Musikverlage betroffen sind, abdeckt.
Hier steht nun wirklich alles drin. Und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß einige der bereits genannten Bücher ihre Informationen zum guten Teil aus diesem Handbuch gezogen haben. Das sagt ja eigentlich alles über die Qualität des Wälzers aus. Das Autorenverzeichnis liest sich wie ein Who is Who der Musikbranche und man bekommt alle Informationen wirklich aus allererster Hand. Kein Bereich im Musikleben, auch außerhalb des ohnehin nur einen relativ kleinen Teil des Buches ausmachenden rein rechtlichen, der nicht gründliche Behandlung vom Fachmann oder der Fachfrau genießen würde.
Eine Warnung: Das Buch ist nichts weniger als ein Ratgeber im Stile von „Mein Recht im Alltag“ oder ähnlichem. Deswegen etwa fehlen Auskünfte über allgemeinere, wenngleich für Musiker relevante Rechtsgebiete völlig.
Es ist vielmehr ein Nachschlagewerk für alle, die irgendetwas mit Musik zu tun haben und detailliert wissen wollen, wie das Geschäft funktioniert; also hauptsächlich für die große Gruppe der professionellen Musikverwerter.
Man kann sich aber sicher sein, daß das, was man über das Musikbusiness nun gerade wissen will, auch wirklich in dem Band steht, auch wenn man „nur“ Musiker ist. Wer also gerne knapp 200,– DM ausgeben möchte, dem sei dieses Buch in jedem Fall wärmstens empfohlen.