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In einer am 2. September 1999, verabschiedeten gemeinsamen Erklärung vereinbarten der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Sportbund in der Zukunft enger zusammenzuarbeiten.
Beide Spitzenverbände stellten große Übereinstimmungen in der Arbeitsweise ihrer Organisationen vor Ort fest. Millionen ihrer Mitglieder sind in Vereinen, Verbänden und Initiativen der Kultur und des Sportes ehrenamtlich als Übungsleiter, Jugendwarte und Vorstände aktiv. Diese Menschen engagieren sich mit großem Einsatz für uns alle.
Beide Spitzenverbände bekräftigten, daß aufgrund der großen Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verbessert werden müssen.
Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Sportbund vereinbarten:
Ein Bündnis für das Ehrenamt zu bilden. Die Arbeit beider Spitzenorganisationen vor Ort gründet auf ehrenamtlichem Engagement. Der Deutsche Kulturrat und der Sportbund wollen sich in Zukunft in einem kontinuierlichen Dialog für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt einsetzen. Beide Organisationen fordern die Bundesregierung auf, die versprochene Erhöhung des Steuerfreibetrages, der sogenannten Übungsleiterpauschale, von 2.400 Mark im Jahr auf 4.800 Mark im Jahr und die Ausdehnung auf Organisationsleiter jetzt einzulösen.
Eine gemeinsame Qualifizierungsoffensive für ehrenamtlich Tätige zu starten. Die Anforderungen an in Vereinen, Verbänden und Initiativen ehrenamtlich Aktive steigen ständig. Besonders werden heute Kenntnisse im Management, im Steuerrecht und im Arbeitsrecht vorausgesetzt. Der Deutsche Sportbund verfügt bereits über Weiterbildungseinrichtungen für seine ehrenamtlich aktiven Mitglieder. Er will dieses Qualifizierungsangebot auch der Kultur öffnen. Gemeinsam soll ein Online-Fortbildungsangebot eingerichtet werden.
Für die Reform des Stiftungsrechtes einzutreten. Neben dem Aktionsbündnis für das Ehrenamt wollen der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Sportbund gemeinsam für eine Reform des Stiftungs- und des Stiftungssteuerrecht eintreten. Die Reform des Stiftungsrechts ist eines der wichtigen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode der Bundesregierung. Private Finanzierungsmodelle für die Kultur wie für den Sport werden an Bedeutung gewinnen.
Stiftungen können hier eine wichtige Funktion wahrnehmen. Die Chancen von Bürgerinnen und Bürgern, sich in Stiftungen zu engagieren, müssen vergrößert werden, um das Potential für Stiftungen ausschöpfen zu können. Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Sportbund werden in der Zukunft bei der Durchsetzung eines zeitgemäßen Stiftungsrechtes zusammenarbeiten. Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Sportbund vereinbarten darüber hinaus einen ständigen Dialog über beide Spitzenverbände betreffende Fragen.