Banner Full-Size

Endlich faire Honorare für Musiker*innen in Hessen

Untertitel
Die neue AG des Landesmusikrats
Vorspann / Teaser

Faire Honorare vor allem für die Freelancer unter uns sind ein hochbrisantes Thema, das immer aktuell ist. Seit dem coronabedingten Einbruch sämtlicher Einnahmequellen ist dieses Thema endlich auch bei der Politik angekommen. Seit langem gibt es die Forderung, dass bei Projekten, die von öffentlicher Hand finanziell getragen werden, eine Honoraruntergrenze gewahrt werden sollte. 

Publikationsdatum
Paragraphs
Text

Denn die Realität sieht ziemlich düs­ter aus: Da wird für den Instrumentalgruppenunterricht in der Bläserklasse an einer allgemeinbildenden Schule schon mal 25 Euro für die gehaltene Stunde ohne Vor- und Nachbereitungszeit, Fahrtzeiten, Fahrtkostenzusatz etcetera geboten und deutlich verschnupft reagiert, wenn Musiker*in bei diesen Konditionen um Überarbeitung des Angebots bittet. So frei nach dem Motto: Die sollen doch froh sein, wenn sie überhaupt die Chance bekommen an UNSERER Schule zu unterrichten.

In vielen Bundesländern wurden inzwischen erste Schritte in Richtung von verbindlichen Honoraruntergrenzen eingeleitet, auch wenn sie meist unter den vom DMR, unisono und ver.di empfohlenen Richtsätzen liegen. Die sehen einen Mindesttagessatz von 675 Euro vor, wobei ein Tagessatz 2 Proben oder Aufnahmen zu jeweils maximal 3 Stunden mit einer 20-minütigen Pause, einer Generalprobe plus Konzert oder einer Anspielprobe plus Konzert umfasst.

Text

Der DMR strebt ein Durchschnittsjahresbrutto von 49.251 Euro als eine angemessene Vergütung für Musiker*innen an. Er führt in seiner Stellungnahme an: „Selbstständige Musiker*innen sind hochqualifizierte professionelle Künstler*innen. Ihre Ausbildung beginnt­ häufig schon in jungen Jahren und begleitet sie durch ihre Kindheit und Jugend über anspruchsvolle Studien an Musikhochschulen oder auch den Erwerb von Zusatzqualifikationen und Fähigkeiten außerhalb des Hochschulbetriebs bis ins Berufsleben. Sie tragen durch innovative Projekte und ihr Wirken auch außerhalb von festen Kulturinstitutionen maßgeblich zur kulturellen Vielfalt im ländlichen und urbanen Raum bei.“ Ein Jahresbrutto von 49.251 Euro ist eine Summe, von der die meis­ten selbstständigen Musiker*innen nur träumen können. Das Durchschnittsjahreseinkommen für konzertierende Musiker*innen belief sich 2023 laut miz auf 15.718 Euro.

Artikel auswählen
Text

Genaugenommen gibt es jedoch auch genderabhängige Differenzen: Das Durchschnittsjahreseinkommen für Musikerinnen Orchester-, Kammer-, Bühnenmusik liegt bei 11.764 Euro, für Musiker bei 14.683 Euro. Sänger*innen in der Klassik, Musiker*innen im Bereich Jazz und improvisierte Musik liegen knapp unter diesen Werten. Musiker*innen und Sänger*innen in den Sparten Pop-, Rock-, Tanz- und Unterhaltungsmusik verdienen mehr.

Die genderabhängige Schere der Einkommen klafft zwischen circa 2.400 Euro bei den Jazzern bis zu knapp 10.000 Euro bei den Sänger*innen im Bereich Pop, Rock und U-Musik. Musikpädagoginnen verdienten 2023 durchschnittlich 13.854 Euro, ihre männlichen Kollegen 15.203 Euro. 

Artikel auswählen
Text

Damit liegen die Einkommen zwar sogar leicht über dem Vor-Corona-Niveau, sind aber immer noch wesentlich zu niedrig. Es bedarf nach wie vor dringend tiefgreifender Veränderungen, wenn man Musiker*innen ein Leben in prekären Verhältnissen und Altersarmut ersparen möchte. Wie sieht die Situation in Hessen aus? Dass die Einkommenssituation für Hessens Musiker*innen im Bundesdurchschnitt eher am unteren Rand der Tabelle einzuordnen ist, ist kein Geheimnis. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, dürfte spätestens mit dem Diskurs zum Musikschulgesetz in der Politik angekommen sein. Trotzdem hat man den Eindruck, dass es nur zögerliche Reaktionen von öffentlicher Hand gibt.

Daher hat sich nun unter der Federführung der 1. Vorsitzenden des DTKV Hessen Heike Schulte-Michaelis die AG Faire Vergütungen gebildet, der viele der im LMR vertretenden Musikverbände angehören. Nach zwei Treffen mit einem lebhaften, konstruktiven Austausch ist man nun übereingekommen, verschiedene Berechnungsmodelle zu sichten und für die hessische Musiklandschaft Honorarempfehlungen zu entwickeln. 

Man darf also gespannt sein, was die Praktiker*innen hier für Hessen zusammen austüfteln werden. Wir werden die Entwicklung mit großem Interesse weiterverfolgen und darüber berichten!

Print-Rubriken
Unterrubrik