Faire Honorare vor allem für die Freelancer unter uns sind ein hochbrisantes Thema, das immer aktuell ist. Seit dem coronabedingten Einbruch sämtlicher Einnahmequellen ist dieses Thema endlich auch bei der Politik angekommen. Seit langem gibt es die Forderung, dass bei Projekten, die von öffentlicher Hand finanziell getragen werden, eine Honoraruntergrenze gewahrt werden sollte.
Endlich faire Honorare für Musiker*innen in Hessen
Denn die Realität sieht ziemlich düster aus: Da wird für den Instrumentalgruppenunterricht in der Bläserklasse an einer allgemeinbildenden Schule schon mal 25 Euro für die gehaltene Stunde ohne Vor- und Nachbereitungszeit, Fahrtzeiten, Fahrtkostenzusatz etcetera geboten und deutlich verschnupft reagiert, wenn Musiker*in bei diesen Konditionen um Überarbeitung des Angebots bittet. So frei nach dem Motto: Die sollen doch froh sein, wenn sie überhaupt die Chance bekommen an UNSERER Schule zu unterrichten.
In vielen Bundesländern wurden inzwischen erste Schritte in Richtung von verbindlichen Honoraruntergrenzen eingeleitet, auch wenn sie meist unter den vom DMR, unisono und ver.di empfohlenen Richtsätzen liegen. Die sehen einen Mindesttagessatz von 675 Euro vor, wobei ein Tagessatz 2 Proben oder Aufnahmen zu jeweils maximal 3 Stunden mit einer 20-minütigen Pause, einer Generalprobe plus Konzert oder einer Anspielprobe plus Konzert umfasst.
Damit liegen die Einkommen zwar sogar leicht über dem Vor-Corona-Niveau, sind aber immer noch wesentlich zu niedrig. Es bedarf nach wie vor dringend tiefgreifender Veränderungen, wenn man Musiker*innen ein Leben in prekären Verhältnissen und Altersarmut ersparen möchte. Wie sieht die Situation in Hessen aus? Dass die Einkommenssituation für Hessens Musiker*innen im Bundesdurchschnitt eher am unteren Rand der Tabelle einzuordnen ist, ist kein Geheimnis. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, dürfte spätestens mit dem Diskurs zum Musikschulgesetz in der Politik angekommen sein. Trotzdem hat man den Eindruck, dass es nur zögerliche Reaktionen von öffentlicher Hand gibt.
Daher hat sich nun unter der Federführung der 1. Vorsitzenden des DTKV Hessen Heike Schulte-Michaelis die AG Faire Vergütungen gebildet, der viele der im LMR vertretenden Musikverbände angehören. Nach zwei Treffen mit einem lebhaften, konstruktiven Austausch ist man nun übereingekommen, verschiedene Berechnungsmodelle zu sichten und für die hessische Musiklandschaft Honorarempfehlungen zu entwickeln.
Man darf also gespannt sein, was die Praktiker*innen hier für Hessen zusammen austüfteln werden. Wir werden die Entwicklung mit großem Interesse weiterverfolgen und darüber berichten!
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