Ende Juni hat der DTKV ein Verhandlungsgespräch mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) in Berlin geführt. Gegenstand waren die Kündigung der bisherigen Pauschalverträge für Schülerkonzerte und der neue Tarif P-K, Serviceleistungen bei der Betreuung von Rechnungen und der Informationsaustausch zwischen DTKV und GEMA.
Neuer Vergütungssatz P-K
Die neuen Vergütungssätze für Konzerte mit pädagogischem Zweck (Kurzbezeichnung: P-K) gelten seit 1. Januar 2018. Die bisher geltenden Vergütungssätze E-P für Konzerte mit ausschließlich pädagogischer Ausrichtung waren – abgesehen von der Euro-Umrechnung 2002 – seit 1993 nicht mehr geändert worden. Die GEMA hat daher die Tarifgrundlage geprüft und neu abgefasst.
Da die GEMA Vergütungen linear gestalten muss, bezieht sie in den neuen Verträgen nun auch die Größe der Konzerte, das heißt die Besucherzahlen in die Berechnung der Vergütung mit ein. Die Staffelung erfolgt je 150 Zuhörer/-innen. Außerdem wurde berücksichtigt, dass mittlerweile im pädagogischen Bereich neben Ernster Musik viel Unterhaltungsmusik gespielt wird. Die neuen Tarife gelten für E- und U-Musik gleichermaßen.
Die GEMA hat die neuen Vergütungssätze zunächst mit dem Verband der Musikschulen e.V. (VdM) vereinbart; Grundlage für die Verhandlungen waren die bisherigen Vergütungssätze für Konzerte mit pädagogischem Zweck (E-P). Um die neue Tarifgrundlage P-K einzuführen, wurden die bisherigen Nutzungsverträge gekündigt.
Gleiches Prozedere
Für Veranstalter hat sich außer der Struktur und der Anpassung der Vergütungshöhe nichts geändert: Auch künftig sind sie verpflichtet, nach den Konzerten die Musikfolgen einzureichen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Anforderung, die unabhängig von der Tarifierungsgrundlage gilt. Denn die Musikfolge ist notwendig, um die Einnahmen der GEMA an die Berechtigten – also Komponisten, Textdichter und Verlage – zu verteilen.
Wie bisher kann eine Einrichtung, zum Beispiel eine freie Musikschule, auch in Zukunft einen Vertrag für ihre Musikschulkonzerte in einem Kalenderjahr abschließen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Anzahl der Konzerte und deren Rahmendaten bekannt sind. Auch die Abwicklung bleibt gleich: Nach Wirksamkeit der Kündigung der alten Pauschalverträge können auf Anfrage neue Pauschalverträge abgeschlossen werden, die Abrechnung erfolgt dann je nach Wunsch viertel-, halb- oder ganzjährlich.
Verbesserung der Serviceleistung
Seit der Umstellung von Regionalzentren auf das bundesweite Servicecenter tauchen immer wieder Probleme bei der Abwicklung von GEMA-Rechnungen auf.
Für den DTKV gibt es nun die Möglichkeit einer schnellen Task Force bei der GEMA. DTKV-Mitglieder sollten alle Vorgänge mit der GEMA, die nicht auf normalem Weg über das Callcenter gelöst werden können, sowie Anfragen an den DTKV-Bundesverband weiterleiten. Der Bundesverband leitet den Vorgang an die zuständige Task Force weiter. Die Kontaktdaten dieses Ansprechpartners können nicht veröffentlicht werden, da er quasi als „Feuerwehr“ für DTKV-Mitglieder neben dem bundesweiten Callcenter agiert.
Informationsaustausch und Verhandlungsstatus DTKV
Vereinbart wurde außerdem ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen der GEMA und dem DTKV. Der Deutsche Tonkünstlerverband e. . wird bei künftigen Neuverhandlungen zum Tarif für Konzerte mit pädagogischem Zweck in die Gespräche miteinbezogen.