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Kulturpolitische Debatten im Bundestag

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Ein Bericht von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz
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Nach mehrmaliger Verschiebung fand am 6. April 2001 im Deutschen Bundestag endlich die zweite und dritte Lesung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ statt. In letzter Sekunde waren noch rentenrechtliche Änderungen, die im Zusammenhang mit der Rentenreform stehen, in den Gesetzesentwurf eingebracht worden.

Nach mehrmaliger Verschiebung fand am 6. April 2001 im Deutschen Bundestag endlich die zweite und dritte Lesung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ statt. In letzter Sekunde waren noch rentenrechtliche Änderungen, die im Zusammenhang mit der Rentenreform stehen, in den Gesetzesentwurf eingebracht worden.Die Rednerinnen der Koalitionsfraktion hoben in ihren Beiträgen die für die versicherten Künstler und Publizisten erreichten Verbesserungen hervor. Die Möglichkeit zur Unterbrechung der Berufsanfängerzeit, die Einbindung der jetzt das Rentenalter erreichenden Versichertengeneration und die Gelegenheit, das Mindesteinkommen zu unterschreiten, wenn in anderen Jahren das Mindesteinkommen deutlich überschritten wird, stellen Verbesserungen für die Versicherten dar. Der Deutsche Kulturrat hat diese Verbesserungen in seinen Stellungnahmen zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes gefordert.
Erfreulicherweise haben die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Ulrike Mascher, MdB, und Angelika Krüger-Leißner, MdB, beide SPD, in der Bundestagsdebatte gesagt und damit zu Protokoll gegeben, dass eine Absenkung des Bundeszuschusses von derzeit 20 Prozent nicht geplant ist.

Zumindest diese Zusage gibt den abgabepflichtigen Unternehmen eine gewisse Sicherheit, dass der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse in den nächsten Jahren keine Spielmasse im Etat des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung ist. Darüber hinaus wurde mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze der klare Bezug zwischen dem Selbstvermarktungsanteil der Versicherten und dem Bundeszuschuss aufgehoben. Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse wird nun mit der sozial- und kulturpolitischen Verantwortung des Bundes für die versicherten Künstler und Publizis-ten begründet. Auch dieses stellt eine Verbesserung dar.

In einem Redebeitrag für die Opposition erinnerte Dr. Irmgard Schwaetzer (FDP) noch einmal daran, dass der Bund mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ Verbesserungen für die Versicherten eingeführt hat, aber dennoch zu kurz gesprungen ist.

Sie und auch der Redner der PDS, Dr. Heinrich Fink, erinnerten an die Vorschläge des Deutschen Kulturrates, die weit reichender waren und auch Veränderungen für die Abgabepflichtigen einforderten. Der Vorschlag des Deutschen Kulturrates hätte die Möglichkeiten vergrößert, tatsächlich alle beitragspflichtigen Unternehmen zur Zahlung heranzuziehen. Damit wäre ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit geleistet worden.

Verschenkter Redebeitrag

Aus kulturpolitischer Sicht verschenkt hat die CDU/CSU-Fraktion ihren Redebeitrag in der Bundestagsdebatte am 6. April 2001. Anstatt das zur Diskussion stehende Künstlersozialversicherungsgesetz in den Mittelpunkt zu rücken, wurde die Debatte von Karl-Josef Laumann zu einem rentenpolitischen Schlagabtausch genutzt. Eine vertane Chance für die Kulturpolitik der CDU/CSU. Ebenfalls von der Rentendebatte in Mitleidenschaft gezogen wurde die Bundestagsdebatte zur Auswärtigen Kulturpolitik am 11. Mai 2001. Statt um 9.00 Uhr wie geplant, begann sie gut zwei Stunden später, da zunächst die Rentenreform verabschiedet wurde.

Die Reihen im Deutschen Bundestag lichteten sich nach dieser namentlich Abstimmung deutlich und den Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern wurde das Feld überlassen. Anlass für die Debatte war der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Auswärtige Kulturpolitik für das 21. Jahrhundert“. Die FDP-Fraktion hatte mit ihrem Antrag „Public Private Partnership“ in der Auswärtigen Kulturpolitik nachgelegt.

Auf den Prüfstand

Wer nun meinte, in dieser Bundestagsdebatte etwas Neues zu erfahren, wurde enttäuscht. Sichtlich als Pflichtprogramm erläuterte Außenminister Fischer die Zielrichtung der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesregierung. Auswärtige Kulturpolitik soll der Krisenprävention dienen, sie ist Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Sonst war nicht viel zu erfahren. Dem Kulturaustausch wurde keine eigenständige Bedeutung beigemessen.

Die ehemalige Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, Dr. Elke Leonhard, erinnerte an die Enquete-Kommission zur Auswärtigen Kulturpolitik in den 70er-Jahren und forderte ein, nach mehr als 20 Jahren die Auswärtige Kulturpolitik erneut auf den Prüfstand zu stellen.

An die große Übereinstimmung, die bei allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Bedeutung der Auswärtigen Kulturpolitik besteht, wurde vom kulturpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Norbert Lammert, erinnert. Er fragte aber zugleich, warum die Bundesregierung bei der Ausrichtung ihrer Auswärtigen Kulturpolitik auf Krisenprävention und Konfliktschlichtung die Auslandsschulen teilweise vernachlässige. Als Beispiel führte er die deutsche Schule in Seoul an. Gerade dort werde laut Dr. Lammert mit besonderem Interesse nach Deutschland geschaut, da der deutsche Einigungsprozess dort als Modell für eine mögliche Einigung von Süd- und Nordkorea betrachtet werde.

Mehr als Lippenbekenntnisse

Still wurde es im Plenarsaal, als der ehemalige Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Wolfgang Schäuble, sprach. Er legte dar, dass Auswärtige Kulturpolitik mehr sein müsse als ein Lippenbekenntnis. Auswärtige Kulturpolitik bekäme im europäischen Einigungsprozess einen neuen Stellenwert. Die föderale Ordnung der Bundesrepublik müsse sich, so Schäuble, in der Auswärtigen Kulturpolitik wiederfinden.

Gerade die Länder und die Kommunen können im direkten Austausch wichtige Funktionen übernehmen. Weiter erinnerte Schäuble daran, dass die ehemals deutschen Gebiete in Mittel- und Osteuropa in die Auswärtige Kulturpolitik einbezogen werden sollten. Auf diesem Gebiet könne ein wichtiger Beitrag zur Versöhnung geleistet werden.

Der kulturpolitische Sprecher der FPD-Fraktion, Hans-Joachim Otto, forderte, dass private Initiativen in die Auswärtige Kulturpolitik stärker einbezogen werden sollten. Eine Reform des Stiftungsrechts böte seines Erachtens die Möglichkeit einer stärkeren Einbeziehung privaten Kapitals in Initiativen der Auswärtigen Kulturpolitik.

Am Schluss der Debatte blieb der schale Eindruck zurück, dass es gut war, einmal über das Thema gesprochen zu haben, aber Schlussfolgerungen wurden nicht gezogen. Schade bei einem so wichtigen Thema.

Liberalisierung nicht auf Kosten der Kultur

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, stellte am 28. Juni in Berlin seine Stellungnahme zu dem derzeit stattfindenden Konsultationsprozess zu den GATS 2000-Verhandlungen (internationale Verhandlungen über den Handel mit Dienstleistungen im Rahmen der Welthandelsorganisation) der Öffentlichkeit vor.

Kernaussage der Stellungnahme ist, dass Kultur eine besondere Ware ist. Der Handel mit Kulturdienstleistungen darf nicht mit dem Handel „normaler“ Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Voraussetzung für Investitionen in das kreative Potenzial ist ein hohes Schutzniveau im Urheber- und Leistungsschutzrecht. In Europa exis-tiert dies. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass durch die anstehenden GATS 2000-Verhandlungen dieser Schutzstandard nicht zur Disposition gestellt wird. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte bei der Vorstellung der Stellungnahme: „Kunst und Kultur sind Ausdruck der kulturellen Identität von Menschen. In Europa dient die öffentliche Förderung von Kunst und Kultur dazu, dass die Vielfalt der Kunst, die nicht immer dem Massengeschmack entspricht und oftmals keine ökonomischen Gewinne ermöglicht, für jedermann zugänglich ist. Dieses Prinzip der Kulturförderung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darf durch die GATS 2000-Verhandlungen nicht angetastet werden.“

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