Kultur-Schecks im ländlichen Raum
Ab Sommer 2026 unterstützt die NRW-Landesregierung mit Kultur- Schecks über je 500 Euro Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft 500.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Gerade kleinere Projekte sollen so bei minimalem bürokratischem Aufwand maximal unterstützt werden.
Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Das Antragsverfahren für die Kultur- Schecks soll bewusst einfach gehalten werden und über das Online- Portal „Kultur.Web“ laufen. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Die Förderrichtlinie mit allen Details zum Programm wird im Juni auf den Seiten des Ministeriums abrufbar sein, https://www.mkw.nrw/