Die Einführung von Leistungsentgelten ist ein Herzstück der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13. September 2005, das insbesondere in § 18 TVöD (VKA) seinen Niederschlag gefunden hat. Mit dem Leistungsbudget von einem Prozent aller ständigen Monatsentgelte des Vorjahres ist der Einstieg geschaffen worden, den es ab dem 1. Januar 2007 mit Leben zu erfüllen gilt.
Auf die Führungskräfte in Musikschulen kommt damit eine völlig neue Herausforderung zu, die es mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zu meistern gilt. Lehrkräfte in Musikschulen sind öffentlich Bedienstete mit einem völlig eigenständigen Arbeitsplatzprofil. Ihre zentralen Tätigkeitsfelder liegen weniger in Verwaltungstätigkeiten als vielmehr in den Bereichen Pädagogik, Kunst und Bildung.
Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) sah daher die Notwendigkeit, zur Umsetzung des § 18 TVöD (VKA) seinen Mitgliedsschulen eigene Systeme an die Hand zu geben, die den besonderen Tätigkeitsfeldern der Lehrkräfte gerecht werden. Die Empfehlungen des VdM beschreiben zwei im TVöD vorgesehene Systeme, die grundsätzlich unabhängig voneinander, aber auch aufeinander aufbauend oder in Kombination miteinander genutzt werden können. Die Entscheidung für die Nutzung des einen oder anderen beziehungsweise beider Systeme muss jede Musikschule im Rahmen einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit den zuständigen Stellen in ihrer jeweiligen Verwaltung (Gemeinde-, Stadtverwaltung oder Landratsamt) treffen. Nähere Informationen hierzu kann man dem Rundschreiben A 5/2006 des KAV Bayern oder entsprechenden Veröffentlichungen der anderen Arbeitgeberverbände entnehmen.
Das erste System bietet Instrumente zur „Systematischen Leistungsbewertung von Lehrkräften an öffentlichen Musikschulen“ an. Damit können ausschließlich besondere Arbeitsergebnisse und die Übernahme zusätzlicher Aufgaben mit Leistungsentgelt belohnt werden. Ausgehend von einem „Anforderungsprofil Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen“ werden in einem Bewertungsbogen zentrale Tätigkeitsfelder der Musikschullehrkraft aufgelistet und in Form eines Leistungsprofils bewertet. Die besonderen Arbeitsergebnisse und die Übernahme zusätzlicher Aufgaben können in das Leistungsprofil einfließen.
Das zweite System setzt auf Zielvereinbarungen. Ausgehend vom Anforderungsprofil und einer ersten Leistungsbewertung mit Hilfe des Bewertungsbogens oder der Einschätzung durch die Schulleitung werden in Zielvereinbarungsgesprächen gemeinsam mit der Lehrkraft erreichbare Ziele formuliert. Nach einem vorher vereinbarten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden.
Während die Systematische Leistungsbewertung eher Arbeitsergebnisse im Nachhinein würdigt, zielt das Zielvereinbarungssystem auf Veränderung, Leistungssicherung und Entwicklung der Lehrkräfte. Es können aber auch innerhalb der SLB festgestellte Defizite als Grundlage für Zielvereinbarungen dienen, um Verbesserungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, die eher durchschnittliche Arbeitsergebnisse erbringen, aufzuweisen, die dann über erreichte Ziele auch zur Teilnahme an der Ausschüttung des Leistungsentgeltes führen können. Wird in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung die Entscheidung für die Systematische Leistungsbewertung getroffen, nimmt jede Lehrkraft daran teil. Zielvereinbarungen sind ein freiwilliges Angebot an alle Lehrkräfte. Wer sich daran nicht beteiligt, kann auch nicht an der Ausschüttung von Leistungsentgelten teilnehmen. Der VdM hat mit diesen angebotenen Systemen, die mit dem KAV Bayern, der KGSt und dem Deutschen Städtetag abgestimmt wurden, für seine Mitgliedschulen ein Instrumentarium entwickelt, das zukunftsorientiert der Qualitätssicherung öffentlich geförderter Musikschulen dient und Wege einer modernen Mitarbeiterführung aufzeigt. Auch nicht tarifgebundene Mitgliedsschulen können die Anregungen nützen und als Herausforderung annehmen – unabhängig von der Ausschüttung eines Leistungsentgelts. Der VdM führt hierzu im Herbst 2006 in Informationsveranstaltungen auf Landesebene Schulungen durch, teilweise gemeinsam für mehrere Länder. Interessierte Mitgliedschulen können sich über die jeweiligen Landesverbände anmelden.