1-Euro-Jobs: Kulturrat befragt Kultureinrichtungen
Deutscher Kulturrat ruft Kultureinrichtungen zur Mitwirkung an Untersuchung auf
Berlin, den 14.01.2005. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ruft die Kultureinrichtungen in Deutschland auf, mitzuteilen, ob sie planen, so genannte 1-Euro-Jobber in ihrer Einrichtung einzusetzen.
Seit dem 01.01.2005 ist das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Empfänger vom Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. Sie erhalten für diese Tätigkeit ein bis zwei Euro/Stunde. Den Einrichtungen, die so genannte 1-Euro-Jobber beschäftigen, entstehen keine Kosten, da sowohl das Entgelt für den 1-Euro-Jobber als auch so genannte Regiekosten von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden.
Im Deutschen Kulturrat wird sich eine Arbeitsgruppe intensiver mit den Chancen und Risiken der 1-Euro-Jobs für den Kulturbereich befassen. Um eine verlässliche Datengrundlage zu haben, ruft der Deutsche Kulturrat alle Kultureinrichtungen auf, mitzuteilen, ob sie planen, 1-Euro-Jobber zu beschäftigen, ob bereits welche bei ihnen eingesetzt werden bzw. ob sie von Dritten angesprochen wurden, 1-Euro-Jobber zu beschäftigen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Mit den 1-Euro-Jobbern stehen den Kultureinrichtungen erstmals Mitarbeiter zur Verfügung, für die sie keine Personalkosten aufbringen müssen. Jetzt am Anfang müssen die Chancen und Risiken der 1-Euro-Jobs für den Kulturbereich ausgelotet und gegebenenfalls Empfehlungen für den Einsatz von 1-Euro-Jobbern ausgearbeitet werden. Dafür ist es für uns wichtig zu wissen, wo im Kulturbereich 1-Euro-Jobber eingesetzt werden sollen. Wir bitten daher alle Kultureinrichtungen, sich an der Befragung zu beteiligen.“
Die Antworten sollten bitte schnellstmöglich per Fax (030/24 72 12 45) oder per Mail (post [at] kulturrat.de (post[at]kulturrat[dot]de)) an den Deutschen Kulturrat gerichtet werden.