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12.12.: kulturfinanzierung aktuell +++ kulturfinanzierung

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Abgeordnetenhaus stimmt Opernstiftung zu +++ Neuer Hauptstadtkulturvertrag vorgestellt +++ Wichtige Entscheidung für die Förderung der zeitgenössischen Kunst +++ Karlsruhe: 650000 Euro für Kulturhauptstadt-Bewerbung


Abgeordnetenhaus stimmt Opernstiftung zu
Berlin (ddp-bln). Der Weg zur Gründung einer Opernstiftung in Berlin ist frei. Das Gesetz wurde am Donnerstag im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der SPD/PDS-Koalition beschlossen. Mit einem Holding-Modell soll trotz der dramatischen Haushaltslage die Existenz der Deutschen Staatsoper, der Deutschen Oper und der Komischen Oper dauerhaft gesichert werden. Die Gewerkschaften lehnen den Zusammenschluss ab.
Geplant ist, die drei Opernhäuser ab 2004 unter dem Dach einer Stiftung zu vereinen. Die künstlerische und wirtschaftliche Eigenständigkeit sollen gewahrt bleiben. Außerdem sind eine Bühnenservice-GmbH und ein gemeinsames Ballett geplant.
Der Bund unterstützt die Stiftungsgründung mit einem einmaligen Zuschuss von drei Millionen Euro. Außerdem übernimmt er mehrere Kultureinrichtungen, darunter die Akademie der Künste und die Deutsche Kinemathek. Unterm Strich entlastet er den Landeshaushalt dauerhaft um 16,4 Millionen Euro. Ohne dieses finanzielle Engagement hätte der Senat eine Oper geschlossen.

Neuer Hauptstadtkulturvertrag vorgestellt
Kulturstaatsministerin Christina Weiss und der Berliner Kultursenator Thomas Flierl haben am 9. Dezember den neuen Hauptstadtkulturvertrag vorgestellt. Der Vertrag regelt die Kulturfinanzierung durch den Bund, die sich aus der Hauptstadtfunktion Berlins ergibt.
Der Bund verpflichtet sich in dem neuen Vertrag, die im Jahr 2001 vereinbarte alleinige institutionelle Förderung der Stiftung Jüdisches Museum sowie der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH fortzuführen und die Finanzierung der Bauinvestitionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz fortzusetzen.
Neu aufgenommen wurde in den Vertrag die Finanzierung weiterer Berliner Kultureinrichtungen durch den Bund. Ziel ist es, durch diese Entlastung des Berliner Haushalts in Höhe von rund 22,2 Millionen Euro eine Reform der Berliner Opern zu ermöglichen. Daher wird der Bund künftig die historisch bedeutsame Akademie der Künste und die Stiftung Deutsche Kinemathek finanzieren. Zusätzlich trägt er ab 2004 die Betriebskosten des Hamburger Bahnhofs, Museum für Gegenwart. Im Gegenzug verpflichtet sich das Land Berlin, die Opernreform durchzuführen.
Auch die Förderung besonders innovativer Kulturprojekte wird fortgesetzt. Über die Struktur des Hauptstadtkulturfonds wird in einem von Bund und Land neu einzurichtenden gemeinsamen Ausschuss verhandelt. Für die Förderung sind in diesem Fonds 10,226 Millionen Euro vorgesehen.
Der neue Hauptstadtkulturvertrag tritt an die Stelle des ablaufenden "Vertrages zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001-2004" vom 7. Juli 2001.

Wichtige Entscheidung für die Förderung der zeitgenössischen Kunst
Die Kulturpolitische Gesellschaft hat die Ankündigung der Kulturstiftung des Bundes begrüßt, die selbstverwalteten Kulturförderfonds ? Stiftung Kunstfonds, Deutscher Literaturfonds, Fonds Darstellende Künste und den Fonds Soziokultur ? in ihre Förderung aufzunehmen und die Förderung auf jährlich 1 Mio. Euro pro Fonds aufzustocken.
Der Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft Dr. Oliver Scheytt erklärte dazu: "Das ist eine ganz wichtige Botschaft an die Adresse der Kommunen und Länder, gerade in Zeiten der finanziellen Not die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur nicht aus den Augen zu verlieren. Wir erleben gegenwärtig, dass viele Städte und vor allem die Länder ihre Projektmitteltöpfe plündern, um ihre Sparquoten einhalten zu können. Betroffen sind davon vor allem die nicht-arrivierten Künstler und die basisnahen Kulturinitiatoren. Diese Verarmung der Kulturszene darf so nicht weitergehen. Auch deshalb ist das Signal der Kulturstiftung des Bundes sehr zu begrüßen."
Notwendig sei es jetzt, so Scheytt weiter, dass die Länder sich dem Ansinnen des Bundes, die Förderfonds aus der Zuständigkeit der Kulturstiftung der Länder herauszunehmen und in die Kulturstiftung des Bundes zu integrieren, nicht widersetzten. Es gebe eine Möglichkeit, diese Frage einvernehmlich zu lösen: die Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder. "Der Bund hat dafür genügend Angebote gemacht. Jetzt sind die Länder am Zuge" erklärte Scheytt.
Die vier selbstverwalteten Kulturförderfonds haben im Jahr 2002 ca 2700 Anträge auf Förderung kultureller und künstlerischer Vorhaben und Projekte erhalten. Dreihundert(ca.11%) konnten davon mit ca. 2 Mio. Euro gefördert werden. Diese Fördersumme würde sich auf 3,5 Mio. Euro erhöhen, wenn die Kulturstiftung des Bundes ihren Plan umsetzen könnte.
Kontakt:
c/o Fonds Soziokultur
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Fon: 0228/201 67 35
Fax: o228/201 67 36
E-Mail: info [at] fonds-soziokultur.de (info[at]fonds-soziokultur[dot]de)
Internet: http://www.bundeskulturfonds.de

Karlsruhe: 650 000 Euro für Kulturhauptstadt-Bewerbung
Karlsruhe (ddp-bwb). Die Landesregierung hat der Stadt Karlsruhe 650 000 Euro für deren Bewerbung als «Kulturhauptstadt Europas 2010» zugesagt. Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, hat Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) eine weitere «angemessene Beteiligung» für den Fall in Aussicht gestellt, dass Karlsruhe den Zuschlag erhält. Der jetzt zugesagte Betrag stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtags. Die Summe entspreche einem Drittel der Kosten, die für die Bewerbungsphase veranschlagt seien.
«Die Zusage des Ministerpräsidenten ist für Karlsruhe ein wichtiges Signal zur rechten Zeit», sagte Oberbürgermeister Heinz Fenrich (CDU) mit Blick auf die Entscheidung über die Bewerbung Karlsruhes am kommenden Dienstag im Gemeinderat. Teufel betonte in einem Brief an Fenrich, Karlsruhe sei «eine Kunst- und Kulturmetropole von europäischem Rang und Format».