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12.8.: kulturpolitik aktuell +++ kulturpolitik

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München: Museumsneubau für Brandhorst-Sammlung fertiggestellt +++ Konstanz: Kunstsammlung Rau - Erfolg für UNICEF


München: Museumsneubau für Brandhorst-Sammlung fertiggestellt
München (ddp-bay). Der neue Museumsbau für die Sammlung von Udo und Anette Brandhorst in München ist fertig und kann im Frühjahr 2009 eröffnet werden. Das Haus selbst sei «ein Kunstwerk und zudem ein innovativer Museumsbau mit einem ökologischen Konzept», sagte Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) bei der Besichtigung des Gebäudes am Dienstag in München. Die vielfarbige Fassade wirke wie ein abstraktes Gemälde. Das Museum sei ein «echter Glücksfall» und ein «außerordentlicher kultureller Zugewinn».
Ab dem kommenden Frühjahr soll in dem funktionalen Museumsbau nach Entwürfen der Berliner Architekten Sauerbruch und Hutton auf 3200 Quadratmetern Ausstellungsfläche die Sammlung von Udo Brandhorst und seiner 1999 verstorbenen Frau Anette zu sehen sein. Der Freistaat stellt für den Neubau rund 48 Millionen Euro zur Verfügung.
Die nach Angaben der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen «in Deutschland einzigartige», auf private Initiative zusammengetragene und auf unbefristete Zeit dem Freistaat überlassene Sammlung umfasst mehr als 700 Werke bedeutender Künstler des 20. und 21. Jahrhunderts. Sie enthält von Georg Baselitz über Cy Twombly, Sigmar Polke und Joseph Beuys bis Andy Warhol nahezu das gesamte Spektrum zeitgenössischer Kunst mit wichtigen Werkgruppen einzelner Künstler.
Im Internet kann das Museum bereits in Augenschein genommen werden. Unter museum-brandhorst.de finden sich in deutscher und englischer Sprache Informationen über die Sammlung und über den Museumsbau. Neben erläuternden Texten werden die Künstler mit einer Bildauswahl vorgestellt. Zudem finden sich auf der Homepage Grundrisse und Modellansichten des Gebäudes.


Konstanz: Kunstsammlung Rau - Erfolg für UNICEF
Konstanz (ddp). Im Rechtsstreit um den millionenschweren Nachlass des 2002 verstorbenen Kunstsammlers Gustav Rau hat die UNICEF-Stiftung einen Erfolg errungen. In einem sogenannten Erbscheinverfahren wies das Landgericht Konstanz mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zwei gegen UNICEF gerichtete Beschwerden zurück. Die Richter kamen auf Grundlage eines Gutachtens zu dem Schluss, dass Rau im Jahr 1999, als er die UNICEF-Stiftung als Erbe einsetzte, geschäftsfähig war. Der Beschluss ist nach Angaben eines Gerichtssprechers aber noch nicht rechtskräftig.
In der seit Jahren ausgetragenen Auseinandersetzung geht es um die Kunstsammlung Raus, deren Wert auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzt wird. Einst von Rau gegründete Stiftungen haben die Ansprüche der UNICEF-Stiftung angefochten und dabei Zweifel an der Geschäftsfähigkeit Raus angemeldet. Konkret richteten sich die Beschwerden gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts Konstanz von 2003 zur Erteilung des Erbscheins an die UNICEF-Stiftung.
Ein vom Landgericht bestellter Sachverständiger stellte nunmehr in einem 263 Seiten umfassenden Gutachten fest, dass die Geistestätigkeit Raus im maßgeblichen Zeitraum 1999 aus forensisch-psychiatrischer Sicht nicht krankhaft gestört gewesen sei. Rau sei psychisch weder qualitativ noch quantitativ so beeinträchtigt gewesen, dass seine Fähigkeit zur freien Willensbestimmung wesentlich eingeschränkt oder gar aufgehoben gewesen wäre.
Die UNICEF-Stiftung reagierte erfreut auf den Gerichtsbeschluss. Die Entscheidung sei «ein großer Schritt, um das Vermächtnis von Gustav Rau endlich in seinem Geiste der Hilfe für Kinder zukommen zu lassen», erklärte der Vorsitzende des Stiftungsrates, Jürgen Heraeus, in Köln. Ein Sprecher der Stiftung sagte auf ddp-Anfrage, die Auseinandersetzung sei damit zwar nicht endgültig beigelegt. Die Stiftung sehe sich aber in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Der Stuttgarter Arzt und Kunstmäzen Rau hatte 1999 einen Erbvertrag zugunsten der UNICEF-Stiftung geschlossen. 2001 schenkte er der Stiftung 621 Kunstwerke und damit einen großen Teil seiner Sammlung, die unter anderem Werke von El Greco, Auguste Renoir, Paul Cézanne und Edgar Degas umfasst. In dem Rechtsstreit geht es um die übrigen Werke der Sammlung, die nicht von der Schenkung umfasst sind.