Hauptrubrik
Banner Full-Size

23.3.: kulturpolitik aktuell +++ kulturpolitik

Publikationsdatum
Body

Berlin: Kulturstiftungen von Bund und Ländern bleiben selbstständig +++ Berlin: Kulturstaatsminister will gesetzliche Regelung für Weltkulturerbe


Berlin: Kulturstiftungen von Bund und Ländern bleiben selbstständig
Berlin (ddp). Die Kulturstiftungen des Bundes und der Länder bleiben selbstständig. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Berlin, wie der niedersächsische Regierungschef Christian Wulff (CDU) nach den Beratungen mitteilte. Die Länder begrüßten aber, dass es zu einer engen Abstimmung kommen solle. Voraussichtlich im Juni werde es zu einer Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Stiftungen kommen. Dies sei effektiver als eine Zusammenführung, welche die Abstimmungsverfahren komplizierter gestalten würde.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), Vorsitzender der Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes, und Wulff, Vorsitzender des Stiftungsrates der Kulturstiftung der Länder, hatten bereits Ende 2006 vereinbart, dass die beiden Stiftungen vorerst nicht wie geplant fusionieren sollten.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war eine Fusion der Stiftungen eigentlich vorgesehen. Die Stiftung der 16 Bundesländer ist mit 8 Millionen Euro ausgestattet, während die Bundesstiftung über einen Jahresetat von 38 Millionen Euro verfügt.

Berlin: Kulturstaatsminister will gesetzliche Regelung für Weltkulturerbe
Berlin (ddp). Wegen des drohenden Verlusts des Weltkulturerbetitels für das Dresdner Elbtal plädiert Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) für eine gesetzliche Regelung für das Weltkulturerbe. Für die Zukunft seien klarere Regelungen notwendig, sagte er in der Fragestunde des Bundestages nach dem am Donnerstag verbreiteten Protokoll. Entweder die Länder regelten dies selbst, oder der Bund unterbreite ihnen einen Vorschlag im Rahmen eines Ausführungsgesetzes, wie man die Verbindlichkeit unter den Ländern herstelle. Der Schutz kulturellen Erbes müsse so verbindlich sein, "dass kein Zweifel mehr im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Bundesrepublik Deutschland aufkommt», sagte Neumann.
Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hatte am 13. März einen Bürgerentscheid in Dresden zugunsten der geplanten Waldschlößchenbrücke höher eingestuft als die Welterbekonvention, da letztere nicht zwingend rechtlich bindend sei. Durch den gerichtlich angeordneten Brückenbau droht die Aberkennung des Weltkulturerbetitels für das Dresdner Elbtal.