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30 Jahre UNESCO-Welterbekonvention - Konferenz in Potsdam

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Zum 30-jährigen Bestehen der Welterbekonvention richten die Deutsche UNESCO-Kommission und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine internationale Konferenz aus. Die Tagung vom 6. bis 8. Juni in Potsdam ist ein deutscher Beitrag zum Internationalen Jahr des Kulturerbes 2002.

Bonn/Potsdam (ddp-lbg). Dem Thema "Das UNESCO-Welterbe - ein Forum des interkulturellen Dialogs?" ist eine Podiumsdiskussion gewidmet. Den Festvortrag hält Peter Burman, Architekturhistoriker von der Universität York (Großbritannien). Bei einem internationalen Symposium "Natur und Kultur" diskutieren Experten unter anderem aus Kanada, Südafrika und Argentinien über eine mögliche Aktualisierung der Welterbekonvention.
Der Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit ist Aufgabe der Völkergemeinschaft. Dies ist die Leitidee der 1972 verabschiedeten UNESCO-Welterbekonvention. 168 Staaten haben dieses "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" seither unterzeichnet.

Die Welterbeliste der UNESCO verzeichnet derzeit 721 Kultur- und Naturstätten in 124 Staaten. Deutschland ist mit 25 Stätten auf der Liste vertreten. Zum Kulturerbe der Welt gehören Städteensembles, Baudenkmäler, industrielle Architektur, Kulturlandschaften, archäologische Fundstätten und auch Gedenkstätten. Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, besonders wertvolle Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die UNESCO-Liste verpflichten sich die betreffenden Staaten, diese durch gesetzliche, technische und andere Schutzmaßnahmen langfristig zu erhalten.

Über die von den Unterzeichnerstaaten jährlich vorgelegten Neuanträge entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 jeweils für sechs Jahre gewählten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Kriterien sind unter anderem die "Einzigartigkeit" und "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder die "Integrität" eines Naturdenkmals. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen.