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Akademie der Künste geht in Trägerschaft des Bundes über

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Die Berliner «Akademie der Künste» (AdK) soll nach dem Willen des Bundestages in die Trägerschaft des Bundes übergehen. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die FDP lehnte das Gesetz ab.

Berlin (ddp-bln). Die bundesunmittelbare Körperschaft soll an die Stelle der bisherigen, von den Ländern Brandenburg und Berlin getragenen Akademie treten. Sie setzt die Tradition der 1696 in Preußen gegründeten Akademie der Künste fort und soll der «Repräsentation des Gesamtstaates auf dem Gebiet der Kunst und Kultur» dienen sowie die Bundesrepublik auf diesen Gebieten beraten.

Mit der Übernahme, über die zwischen Bundesregierung, Berliner Senat und Brandenburger Landesregierung Einvernehmen besteht, soll der Berliner Kulturhaushalt mit dem Ziel entlastet werden, den Erhalt der drei Opern in der Hauptstadt zu sichern. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 17. Dezember mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer.