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Ausländer-Steuer am Ende? Nachösterliches Juristen-Geschenk

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Deutscher Kulturrat begrüßt Urteil des Bundesfinanzhofes zur Besteuerung von ausländischen Reitsportlern

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt das gestern veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofes (I R 14/01)zum Reitsport, das unmittelbare Auswirkungen auf die steuerlichen Behandlung ausländischer Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland auftreten, hat.

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil klargestellt, dass für ausländische Sportler, die von ihrer sportlichen Tätigkeit nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten, die pauschale Einkommensteuer (so genannte Ausländersteuer) nicht abgeführt werden muss. Da im Sinne der Gleichbehandlung die pauschale Einkommensteuer von Sportlern und Künstlern gleich ermittelt werden muss, wird dieses Höchstrichterliche Urteil auch für in Deutschland auftretende ausländische Künstler gelten müssen.

Hintergrund des Urteils ist, dass die Tätigkeit inländischer Sportler aber auch inländischer Künstler von den Finanzbehörden als so genannte „Liebhaberei“ klassifiziert wird, wenn der Lebensunterhalt aus der Tätigkeit nicht bestritten werden kann bzw. wenn steuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Von den Finanzbehörden in Deutschland wird besonders die Klassifizierung künstlerischer Tätigkeit als Liebhaberei zu Lasten der in Deutschland lebenden Künstler sehr restriktiv gehandhabt. Nun scheint sich diese restriktive Handhabung als Vorteil für die in Deutschland auftretenden ausländischen Künstlerinnen und Künstler herauszustellen. Ihre künstlerische Tätigkeit wird in Zukunft nämlich ebenso wie die ihrer inländischen Kolleginnen und Kollegen als Liebhaberei eingestuft werden, so lange steuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Und in diesen Fällen wird bei Auftritten in Deutschland keine pauschale Einkommensteuer fällig werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute zum Urteil des Bundesfinanzhofes: „Der Bundesfinanzhof hat den ausländischen Sportlern und Künstlern mit seinem gestrigen Urteil ein nachösterliches Geschenk gemacht. Künstler, die von ihrer künstlerischen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, werden in der Zukunft vom deutschen Fiskus nicht mehr über ihre Veranstalter zur Kasse gebeten. Gerade der künstlerische Nachwuchs und der gesamte künstlerische Laienbereich wird stark profitieren. Wir danken den Kollegen vom Reitsport für ihr Durchhaltevermögen vor Gericht und werden uns baldmöglichst revanchieren.“

Das Urteil des Bundesfinanzhof im Wortlaut: http://www.kulturrat.de/themen/bfh.htm

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: 0172/24 20 151
Gabriele Schulz, Pers. Referentin des Geschäftsführers: 0172/96 42 157