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Berlin (ddp). Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Auslegung der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Besteuerung ausländischer Künstler verständigt. Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) und der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßten die Einigung am Freitag ausdrücklich. (Siehe auch oben: "Liebhaberei...")
Ab diesem Jahr gilt bei Auftritten ausländischer Künstler eine Freigrenze von 250 Euro und eine anschließende abgestufte Besteuerung von 10 Prozent bis 500 Euro und 15 Prozent bis 1000 Euro. Werden diese Beträge überschritten, greift die Normalbesteuerung, die ab 2003 von 25 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt wird.In den letzten Wochen kam es nach den Worten des Kulturrats zu «Irritationen», wie das neue Gesetz in der Praxis anzuwenden sei. Wie das Bundespresseamt betonte, geht die Finanzverwaltung nunmehr davon aus, dass die Milderungsregelung grundsätzlich pro Künstler gilt. Sie könne also bei kleineren Ensembles, zum Beispiel einer Band, von jedem Mitglied in Anspruch genommen werden. Außerdem könne der Künstler die Regelung pro Auftrittstag einmal geltend machen - wenn er an einem Tag Auftritte mit verschiedenen Veranstaltern habe, sei auch eine entsprechende mehrfache Anwendung der Milderungsregelung möglich.
Nida-Rümelin betonte: «Trotz schwieriger finanzpolitischer Gesamtlage ist uns durch gemeinsamen Einsatz mit den Kultur- und Finanzpolitikern der Regierungskoalition eine deutliche Entlastung beim Steuerabzug für ausländische Künstlerinnen und Künstler gelungen.» Damit werde eine «Fehlentscheidung» der früheren Bundesregierung korrigiert und der internationale Kulturaustausch in Deutschland nachhaltig gestärkt.
Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann unterstrich, er sei «sehr froh, dass dieses unwürdige Gezerre auf dem Rücken der ausländischen Künstler endlich ein Ende gefunden hat».
(Mehr Informationen www.kulturrat.de/themen/auslaendersteuer-reform.htm)