Body
"Normalvertrag Bühne" fasst vier Tarifverträge für künstlerisches Personal zusammen
Hamburg. Die Tarifkommissionen der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins haben sich Ende Juni in Köln auf einen "Normalvertrag Bühne" geeinigt. In diesem Tarifvertrag sind die bisher selbständigen Normalverträge für Solo, Opernchor, Tanz und Bühnentechnik mit überwiegend künstlerischen Aufgaben zu einem "Normalvertrag Bühne" integriert worden. In einem allgemeinen Teil sind die für alle Kunstsparten geltenden Regelungen zusammengefasst; in speziellen Teilen sind die Sonderregelungen für die jeweilige Kunstsparte enthalten. Damit wird der gesamte künstlerische Bereich in seiner Differenziertheit von einem einheitlichen Vertragsrahmen umfasst.Die wesentlichen Grundlagen des Normalvertrages Solo wurden übernommen. Bei den Sonderregelungen Solo wurden die freien Tage auf insgesamt acht Tage erhöht. In die Regelung über den Entlassungsvorgang wurde eine Öffnungsklausel aufgenommen, um eine begrenzte Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
Ein wesentliches Element der Neuregelung stellt die Abstimmung der bisher unterschiedlichen Probenzeiten unter den einzelnen Kunstsparten dar. Im Bereich der künstlerischen Bühnentechnik wurde ein Arbeitszeitkorridor von 38,5 bis zu 46 Wochenstunden eingeführt. Die Mindestgage wird von bisher 1.278,23 Euro (2.500,- DM) auf 1.550,- Euro (3.031,54 DM) für die Bereiche Solo und künstlerische Bühnentechnik erhöht. Der Normalvertrag Bühne soll am 1.01.2003 in Kraft treten.
Hamburg, 2. Juli 02
Ansprechpartner: Dr. Michael Kühn
Tel.: 040 / 44 38 70
Fax: 040 / 45 60 02
E-Mail: redaktion [at] buehnengenossenschaft.de (redaktion[at]buehnengenossenschaft[dot]de)