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Deutscher Kulturrat begrüßt die Haltung des Bundeskanzlers zur EU-Dienstleistungsrichtlinie und fordert eine Ausnahmeregelung für den Kulturbereich
Berlin, den 07.02.2005. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die kritische Haltung von Bundeskanzler Gerhard Schröder zu der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie. Bundeskanzler Schröder hat in der vergangenen Woche die Europäische Kommission aufgefordert, den Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie zu überarbeiten und klargestellt, dass Deutschland in der jetzigen Fassung die geplante Richtlinie nicht akzeptieren wird. Das gelte auch für Frankreich.
Kernbestandteil der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist das so genannte Herkunftslandprinzip. D.h. der Dienstleister unterliegt ausschließlich den Rechtsvorschriften des Landes, aus dem er kommt (Herkunftsland) und nicht mehr denen, in dem er seine Dienstleistung erbringt. Der Deutsche Kulturrat befürchtet, dass die im Kunst- und Kulturbereich bestehenden Qualitäts- und Sozialstandards durch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterlaufen werden können. Der Deutsche Kulturrat lehnt daher die EU-Dienstleistungsrichtlinie in der vorliegenden Fassung ab.
Deutsche Kulturrat fordert eine Ausnahmeregelung für den Kunst-, Kultur- und Medienbereich einschließlich des Films sowie der kollektiven Verwertung von Urheberrechten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Der Kulturbereich darf nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie fallen. Wir freuen uns sehr, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder, wie wir, die EU-Dienstleistungsrichtlinie für unausgegoren hält und Ausnahmeregelungen fordert.
Die Stellungnahme "Deutscher Kulturrat warnt vor Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie" kann im Internet abgerufen werden unter: http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/eu-dienstleistungsrichtl…