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Bundestagsdebatte zur Förderung von Musik aus Deutschland

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Die CDU/CSU-Fraktion will am Freitag dem deutschen Bundestag einen Antrag zur Förderung deutschsprachiger Musik im Hörfunk vorlegen und darüber debattieren. Sie tritt für eine freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlich rechtlichen Sender ein.

Berlin (ots) - Zu dem Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen für eine Musik-Quote ("Für eine Selbstverpflichtung öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunksender zur Förderung von Vielfalt im Bereich von Pop- und Rockmusik in Deutschland") erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher, Günter Nooke MdB:

"Wo freiwillige Selbstverpflichtung draufsteht, muss auch freiwillige Selbstverpflichtung drin sein. Das Gegenteil ist im Antrag der Koalition der Fall: Die Rundfunkanstalten sollen gezwungen werden, \'annähernd 35%\' deutschsprachiger Musik zu senden. Da ist sie also wieder, die Quote.
Rot-Grün hatte im Sommer mit großem Theater nach einer Quote deutscher Musik per Gesetz gerufen und völlig zu Recht Hohn und Spott dafür geerntet. Jetzt sollen die Rundfunkanstalten mit der Quote gegängelt werden.
Das ernsthafte und ernstzunehmende Anliegen der Künstler und der Musikbranche wird damit diskreditiert, die Hörer bevormundet. Sicherheitshalber wird im Antrag von Rot-Grün festgehalten, dass das Anliegen nicht illegal sei. Eine solche Feststellung in einem Papier des deutschen Gesetzgebers ist grotesk. Das berechtigte Anliegen der Branche ist bei Rot-Grün in den falschen Händen."

Die Unionsfraktion sieht im folgenden Antrag einen sinnvollen Weg der Förderung von Musik aus Deutschland. Er soll am Freitag (17.12.04) im Bundestag debattiert wird:


Deutscher Bundestag
Drucksache 15/15. Wahlperiode 14.12.2004

Antrag
der Abgeordneten Steffen Kampeter, Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Ilse Aigner, Renate Blank, Klaus Brähmig, Gitta Connemann, Marie-Luise Dött, Ingrid Fischbach, Dr. Peter Gauweiler, Jürgen Klimke, Kristina Köhler, Dr. Günter Krings, Gunther Krichbaum, Dr. Martina Krogmann, Dorothee Mantel, Melanie Oßwald, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Matthias Sehling, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Marco Wanderwitz, Wolfgang Zeitlmann, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Musik aus Deutschland fördern - Für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hörfunksender zugunsten deutschsprachiger Musik

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Für die Kulturnation Deutschland gehört die Musik ebenso wie die Literatur, die Darstellenden Künste und die Bildenden Künste zum Kern des nationalen Selbstverständnisses. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Engagement deutscher Musiker zur Stärkung ihrer Arbeiten. Die Verwendung bzw. Wiederentdeckung der deutschen Sprache zeugt von einem neuen Selbstverständnis. Die musikalische Vielfalt Deutschlands ist ein wertvoller Standortfaktor für die Bundesrepublik. Gerade im Bereich der auf deutsch gesungenen Musik hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Neben der "klassischen" Volksmusik hat die deutsche Rock- und Popmusik einen festen Stellenwert bei der Bevölkerung erlangt und ist ein wichtiger Bestandteil des musikalischen Schaffens in Deutschland.

2. Die deutsche Musikwirtschaft befindet sich in einer schwierigen Phase. Der Tonträgerbereich ist über mehrere Jahre von starken Umsatzeinbrüchen in Höhe von mehr als 20 Prozent geprägt. Fusionen, Arbeitsplatzabbau, Standortschließungen und Abbau der Unterstützung lokaler Künstler sind kennzeichnend dafür. Zu dieser Entwicklung haben die gesetzeswidrigen Vervielfältigungen von Musik durch illegale Downloads aus Musiktauschbörsen im Internet und durch das sog. "Brennen" erheblich beigetragen. Zusätzlich werden durch global ausgerichtete Medienstrategien der Tonträgerindustrie immer weniger Künstler vermarktet, diese aber weltweit. Auch hat die Wettbewerbssituation im Hörfunk eine Entwicklung zum "Formatradio" unterstützt, das sich auf eine auch sprachlich eingeschränkte Musikauswahl stützt. Dies wird von vielen Bürgern als Vernachlässigung des öffentlich-rechtlichen Kulturauftrages empfunden.

3. Bemühungen der verantwortlichen Länderregierungen, diese Debatte im Hinblick auf den öffentlich- rechtlichen Hörfunk aufzugreifen und gemeinsam mit Bundesrat und Bundesregierung für einen deutlich gesteigerten Stellenwert auf deutsch gesungener oder in Deutschland produzierter Musik einzusetzen, werden begrüßt. In diese Bemühungen sollten auch die privaten Hörfunksender im Sinne eines klaren Bekenntnisses zur kulturellen Verantwortung der privaten Medienwirtschaft eingebunden werden. Der Deutsche Bundestag befürwortet zur Erreichung des Zieles einer deutlich verstärkten Präsenz von auf deutsch gesungener Musik und von Nachwuchsproduktionen deutscher Musiker im Hörfunk eine freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Hörfunksender.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
· im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten den Stellenwert der auf deutsch gesungenen oder in Deutschland produzierten Musik in Deutschland im Sinne deutscher Musiker zu stärken;

· in ihrer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und in der Außenwirtschaftspolitik der auf deutsch gesungenen oder in Deutschland produzierten Musik einen größeren Stellenwert einzuräumen. Dazu gehört die Berücksichtigung dieser Musikform als Botschafterin der deutschen Kultur in der Arbeit der deutschen Einrichtungen im Ausland ebenso wie die Fortsetzung der Unterstützung des "deutschen Musikexportbüros" durch die Bundesregierung. Gerade die Arbeit dieses Institutes - eine Gründung auf Initiative des Deutschen Bundestages - kann im Zusammenführen von ideellen und kommerziellen Trägern helfen, den Bekanntheitsgrad, den Wert und die Annahme sowie den wirtschaftlichen Erfolg deutscher Musik im Ausland zu steigern.

· bei der Novellierung des Urheberrechtes dem geistigen Eigentum an Musik einen stärkeren Stellenwert zu geben. Dies bedeutet eine Neuregelung der Beschränkungen der Privatkopie und die Überprüfung des so genannten Sendeprivilegs im Urheberrecht. Nur wenn der Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter gelingt, wird die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen - nicht nur in der Musik - bewahrt werden können.

Der Deutsche Bundestag bittet die Verantwortlichen der Länder,
· im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf hinzuwirken, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Hörfunksender zugunsten auf deutsch gesungener oder in Deutschland produzierter Musik festgeschrieben wird;

· darauf hinzuwirken, dass sich die privaten Hörfunksender zur Stärkung der auf deutsch gesungenen oder in Deutschland produzierten Musik einsetzen;

· darauf hinzuwirken, dass diese freiwillige Selbstverpflichtung in regelmäßigen Abständen auf ihre Ergebnisse überprüft wird.

Berlin, den 14. Dezember 2004

Steffen Kampeter, Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Ilse Aigner, Renate Blank, Klaus Brähmig, Gitta Connemann, Marie-Luise Dött, Ingrid Fischbach, Dr. Peter Gauweiler, Jürgen Klimke, Kristina Köhler, Dr. Günter Krings, Gunther Krichbaum, Dr. Martina Krogmann, Dorothee Mantel, Melanie Oßwald, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Matthias Sehling, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Marco Wanderwitz, Wolfgang Zeitlmann, Wolfgang Zöller, Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion


Quellen: CDU/CSU, ots