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Deutscher Bühnenverein ohne Tarifzuständigkeit für deutsche Kulturorchester?

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Köln/Berlin – In Verhandlungen der großen Tarifkommissionen der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und des Deutschen Bühnenvereins (DBV) am 24. April 2007 in Köln soll weiterhin versucht werden, den weltweit einmaligen Flächentarifvertrag für Kulturorchester (TVK) doch noch zu einem Neuabschluss zu bringen.


Hauptstreitpunkt ist die jeweilige Übernahme von Gehaltstarifabschlüssen der Kommunen und Bundesländer auch für die Kommunal- und Staatsorchester, die in den 1950er Jahren durch Arbeitskämpfe durchgesetzt worden war und sich bewährt hat.

Sollte es in diesem für die deutschen Kulturorchester existenziellen Punkt zu keiner Einigung kommen, droht dem DBV der Verlust der Tarifzuständigkeit für rund 100 Opern- und Konzertorchester. Die DOV könnte dann allen Rechtsträgern von Kulturorchestern den Abschluss von Einzeltarifverträgen auf der Grundlage eines aktuellen Mustertarifvertrages anbieten und wäre zukünftig nicht mehr an einen Arbeitgeberverband als Verhandlungspartner gebunden. Dieses System örtlicher Einzeltarifverträge ist in den meisten europäischen Ländern, aber auch in den USA üblich. Schon jetzt unterhält die DOV zahlreiche Einzeltarifverträge für die Klangkörper der ARD-Rundfunkanstalten, aber auch für die Berliner Philharmoniker, die Bamberger Symphoniker, das Deutsche Symphonie-Orchester, die Staatskapelle Weimar und weitere Orchester.

Quelle: http://www.dov.org/