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Bonn/Berlin/München (nmz) In den letzten zehn Tagen erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Musikrates ihre Kündigungen. Erste juristische Prüfungen ergaben: Formgerecht ist da nicht viel. Gut begründete Klagen stehen ins Haus. Solches Kompetenzdefizit kostet: Den Steuerzahler viel Geld – und den zuständigen Westrick-Mitarbeiter wohl den Job.
Dass der vorläufige Insolvenzverwalter versuchen würde, mit Kündigungen, Änderungskündigungen und dem Ausstieg aus dem BAT laufende und künftige Kosten zu senken, war allgemein erwartet worden. Der in vielen Fällen angebotene Deal: 40-Stunden-Woche, Verzicht auf ca. fünf Prozent des bisherigen Gehaltes – und: Weiterbeschäftigung – scheint auf den ersten Blick so dramatisch nicht. Ungeklärt und unangesprochen: die mit den BAT verbundenen sonstigen Vergünstigungen und sozialen Absicherungen. Ein Kunstfehler? Vergessene oder falsche Fristen: Eine Panne? Was sich im Fall Thomas Rietschel schon andeutete, nämlich ein erkennbares Kompetenzdefizit in wichtigen juristischen Bereichen, scheint sich jetzt im Rahmen der sogenannten Sanierungsbemühungen seitens der Kanzlei Westrick fortzusetzen. Die formal offenbar in mehreren Punkten anfechtbaren Kündigungen werden zu kostspieligen Prozessen, Reform-Verzögerungen und einer weiteren Destabilisierung des ohnehin erheblich angeschlagenen Musikrats-Betriebes führen – zum Schaden der Sache. Was erwartet man für Konsequenzen? Ein Kunstfehler-Prozess wegen Amputation der falschen Körperhälfte ist in Juristen-Kreisen nicht zu erwarten. Westricks Reaktion im eigenen Haus korrespondiert immerhin mit seinem sonstigen Aktionsmodus. Der für die Formulierung der Kündigungen verantwortliche Anwalts-Kollege soll fristlos gefeuert worden sein. Wer kündigt Westrick wann?