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Dresdner Brückenstreit: Deutscher Bundestag trägt Mitverantwortung

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Deutscher Kulturrat fordert Deutschen Bundestag auf, nationale Ausführungsgesetze zu internationalen Abkommen zu verabschieden

Berlin, den 25.06.2007. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Dresdner Elbtal vorläufig auf der UNESCO-Liste des Welterbes verbleibt und nun noch einmal Zeit gewonnen wurde, eine Einigung im so genannten Brückenstreit zu finden.

Unabhängig von der aktuellen Auseinandersetzung in Dresden weist der Deutsche Kulturrat darauf hin, dass der Streit hätte vermieden werden können, hätte der Deutsche Bundestag rechtzeitig ein Ausführungs- und Begleitgesetz zum „UNESCO Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ beschlossen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wenn der Deutsche Bundestag internationale Abkommen ratifiziert, ist es seine Aufgabe und seine Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die innerstaatliche Bindungswirkung durch Ausführungs- und Begleitgesetze hergestellt wird. Dieses wurde beim „UNESCO Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ versäumt. Neben der Ratifizierung internationaler Abkommen ist es die Aufgabe des Bundesgesetzgebers klar, eindeutig und unmissverständlich zu regeln, wie internationale Übereinkommen im nationalen Recht angewandt werden sollen. Hier muss der Deutsche Bundestag schleunigst seine Hausaufgaben machen, damit uns weitere peinliche Auseinandersetzungen wie jetzt in Dresden erspart bleiben.“
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