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Durchbruch bei den Künstlertarifverträgen

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Gestern hat sich der Deutsche Bühnenverein nach 14-stündigen Verhandlungen mit den Gewerkschaften (Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer) auf einen einheitlichen Theatertarifvertrag, den Normalvertrag (NV) Bühne geeinigt.

Der NV Bühne erfasst nahezu den gesamten künstlerischen Bereich und betrifft Solisten, künstlerische Bühnentechniker, Chorsänger und Tänzer. Zu den Solisten gehören neben Schauspielern, Sängern und Solotänzern auch Dramaturgen, Inspizienten und Souffleusen. Der NV Bühne vereinheitlicht vier Tarifverträge für fast 20.000 Beschäftigte und ist ein entscheidender Meilenstein innerhalb der Bemühungen des Bühnenvereins um die Harmonisierung der Tarifstrukturen. Ursprünglich galten für das Theaterpersonal sieben unterschiedliche Tarifverträge; im Januar 2001 wurde dieses Tarifgefüge durch das Inkrafttreten des NV Chor/Tanz, der nun im NV Bühne aufgeht, bereits deutlich vereinfacht. Beim neuen NV Bühne werden differenzierte Regelungen für die einzelnen Sparten weiterhin beibehalten, wenn sie aus künstlerischen Gründen notwendig sind.

Erneut enthält der NV Bühne zahlreiche Verbesserungen für den künstlerischen Betrieb. So wird für die künstlerischen Bühnentechniker ein Arbeitszeitkorridor von 38,5 bis 46 Wochenstunden vereinbart, wobei als Ausgleichszeitraum die ganze Spielzeit vorgesehen ist. Nach wie vor sieht der Tarifvertrag keine Arbeitszeitkontingentierung für Solisten, Chor und Ballett vor. Zudem gibt es für die Solisten und künstlerischen Bühnentechniker keine Regelung der monatlichen Vergütung im neuen NV Bühne. Einzige Ausnahme ist die Mindestgage, die von 2.500,-- DM brutto auf 1.550,-- Euro (3.031,54 DM) angehoben wird. Gleichzeitig wird die Theaterbetriebszulage für die künstlerischen Bühnentechniker (14% der vereinbarten Gage) abgeschafft. Für die bestehenden Arbeitsverträge wird jedoch ein Bestandsschutz vereinbart.

Lediglich der Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) bleibt im künstlerischen Bereich ein Sondertarifvertrag, da die Orchester in vielen Theatern selbstständig sind. Mittlerweile wurden jedoch für die drei Kollektive Chor, Ballett und Orchester wesentliche Arbeitsbedingungen aufeinander abgestimmt. Hierzu gehören z.B. sämtliche Proben- und Ruhezeiten. Eine weitergehende Angleichung der Vorschriften des TVK an den NV Bühne ist in den nächsten Jahren vorgesehen.

Der Bühnenverein fordert nach seinen erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen die Länder und Kommunen auf, die Tarifverträge für das nichtkünstlerische Personal ebenfalls zu reformieren. Diese Tarifverträge werden nicht vom Bühnenverein, sondern von den öffentlichen Arbeitgebern verhandelt. "Aufgrund der durchgreifenden Reformen im künstlerischen Bereich ist es ein geeigneter Zeitpunkt, auch die Vorschriften für nichtkünstlerische Mitarbeiter den aktuellen Bedingungen anzupassen", so Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins.

Köln, den 25. Juni 2002