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Parteiübergreifend rufen die medienpolitischen Sprecherinnen der EVP-ED/ CDU, Ruth Hieronymi, der SPD-SPE, Karin Junker, sowie der Grüne-Verts, Mercedes Echerer, den EU-Konvent auf, "die Sonderregelung für kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen im Bereich Außenhandel zu erhalten". Doch seit Wochen sind solche Appelle an das Konventspräsidium, das die bisherige Sonderregelung abschaffen will, erfolglos gewesen. Setzt sich das Konventspräsidium durch, verlieren die Mitgliedsstaaten Einfluss auf die Gestaltung des europäischen Außenhandels mit Kultur.
Giscard d´Estaing, Vorsitzender des Konventspräsidiums, steht dafür indirekt in der Kritik. Anbei den Text der Presseerklärung der medienpolitischen Sprecherinnen:
Bei kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen geht es nicht um Teppichhandel
EU-Verfassungskonvent soll Sonderregelung für kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen im Bereich Außenhandel erhalten
Hochbrisant ist der gegenwärtige Diskussionsstand über den zukünftigen Außenhandel von kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen nach fraktionsübergreifender Auffassung der medienpolitischen Sprecherinnen Ruth Hieronymi (EVP-ED), Karin Junker (SPE) und Mercedes Echerer (GRÜNEN). "Die bisherige Regelung, Abkommen zu audiovisuellen und kulturellen Dienstleistungen von dem für andere Außenhandelsfragen geltenden Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit auszunehmen, soll gekippt werden," so die Medienexpertinnen in Straßburg. "Das ist nicht akzeptabel. Bei audiovisuellen und kulturellen Dienstleistungen geht es nicht um Teppichhandel." Schließlich handle es sich um Dienstleistungen, die Ausdruck der kulturellen Identität der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen seien und damit weitgehend in die Kompetenz der Mitgliedsländer fielen.
"Deshalb ist es nicht hinnehmbar," so die Europaabgeordneten, "dass das Konventspräsidium mit seinem Entwurf von Artikel 24 zum außenpolitischen Handeln auch kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen dem Mehrheitsprinzip unterwerfen will."
Die drei Sprecherinnen plädieren dafür, die geltende Regelung beizubehalten, die (laut Artikel 133 (6) EGV) die einvernehmliche Zustimmung durch die Mitgliedstaaten im EU-Rat erforderlich macht. "Das müsste im Gegensatz zu dem Antrag von Ministerpräsident Teufel, der die frühere Einstimmigkeit verlangt, konsensfähig sein," erwarten die Medienexpertinnen, zumal Anträge des französischen Außenministers de Villepin und von Konventmitgliedern wie Voggenhuber in eine ähnliche Richtung gingen: "Da die Kulturhoheit aus gutem Grund bei den Mitgliedsländern liegt und bleibt, muss ihre Position gegenüber Drittländern auch gestärkt werden."
Ruth Hieronymi MdEP
Karin Junker MdEP
Mercedes Echerer MdEP