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EU-Verfassung: Mehr Mitsprache für Zivilgesellschaft!

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Europäische Verfassung: Mehr Mitsprache für die nationalen Parlamente und die organisierte Zivilgesellschaft in Europa gefordert

Deutscher Kulturrat begrüßt geplante Stärkung der Mitsprache des Deutschen Bundestags bei europäischen Entscheidungsprozessen

Berlin, den 11.05.2005. Morgen wird der Deutsche Bundestag über die Verfassung für Europa beraten und abstimmen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hatte bereits am 24.09.2002 zur geplanten Europäischen Verfassung Stellung genommen. Der Deutsche Kulturrat hat die Initiative für eine Europäische Verfassung begrüßt, da eine Europäische Verfassung das Zusammenwachsen Europas stärken wird.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Einbeziehung von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in europäische Entscheidungsprozesse. Die Koalitionsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte demokratischer Gesellschaften. In Vereinen und Verbänden schließen sich Personen zum Meinungs- und Informationsaustausch zusammen. Der Deutsche Kulturrat vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in europäische Entscheidungsprozesse die demokratische Legitimation der Europäischen Union stärken wird.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass in den gestrigen Beratungen im Europaausschuss des Deutschen Bundestag einstimmig Änderungsanträge zum Begleitgesetz zur Zustimmung zur EU-Verfassung durch den Deutschen Bundestag angenommen wurden, die die Mitsprache des Deutschen Bundestags bei europäischen Entscheidungsprozessen stärken.

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass sich die Mitglieder des Deutschen Bundestags nun auch dafür einsetzen, dass Einflussmöglichkeiten von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in europäischen Entscheidungsprozessen verbessert werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kulturpolitik in Europa ist nicht das winzig kleine europäische Kulturförderprogramm, sondern Kulturpolitik in Europa wird im Wettbewerbsrecht, im Handelsrecht, im Urheberrecht, im Steuerrecht gemacht. Bislang werden die nationalen Kulturinteressen in diesen Politikbereichen von Bund und Ländern nur unzureichend wahrgenommen. Wenn der Deutsche Bundestag morgen der EU-Verfassung zustimmt, steht er in der Verpflichtung sicherzustellen, dass in der Zukunft die nationalen kulturpolitischen Interessen in Europa effektiver als heute vertreten werden. Dafür ist es dringend erforderlich, dass auch die Rechte der organisierten Zivilgesellschaft bei europäischen Entscheidungen gestärkt werden.“