Die freie Musikszene in Deutschland ist ein zentraler Motor für kulturelle Vielfalt, künstlerische Innovation und internationale Ausstrahlung. Doch ihre Entwicklung wird zunehmend durch Vorgaben in einer Förderlandschaft behindert, die von kleinteiligen Nachweispflichten, heterogenen Antragsformaten und starren Regelungen geprägt ist. Diese Bürokratisierung bindet wertvolle Ressourcen – sowohl bei den Ensembles als auch in den Verwaltungen – und führt dazu, dass ein erheblicher Teil der öffentlichen Mittel nicht in künstlerische Arbeit, sondern in Verwaltungsprozesse fließt. Um die Wirkung staatlicher Kulturförderung zu stärken, braucht es jetzt entschlossene Schritte zu mehr Effizienz, Klarheit und zeitgemäßer Verwaltungspraxis.
Entbürokratisierung ist daher kein Selbstzweck, sondern ein aktiver Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, zur Effizienzsteigerung, zur zielgerichteten Nutzung wertvoller finanziellen und personellen Ressourcen und zur Sicherung kultureller Vielfalt – und das ohne zusätzliche Mittel.
Die in der Modernisierungsagenda der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Staatsmodernisierung – insbesondere zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts, des Vergaberechts und zur Digitalisierung von Förderverfahren – weisen in die richtige Richtung und sollten auch im Hinblick auf den Kulturbereich konsequent umgesetzt werden.
Im Sinne eines modernen Zuwendungs- und Haushaltsrechts mit klaren, unkomplizierten Verfahrensregelungen fordern wir:
1. Einführung eines einheitlichen und allgemein anerkannten Verwendungsnachweises
Die derzeitige parallele Prüfung identischer Projektunterlagen durch unterschiedliche Förderer führt zu vermeidbarem Verwaltungsaufwand und unnötigen Kosten. Ein standardisierter Aufbau mit klar definierten Vorgaben zu größeren Ausgabenpositionen würde Transparenz schaffen und die Nachvollziehbarkeit erhöhen. Ziel sollte ein Verwendungsnachweis pro Projekt sein, der von Bund, Ländern und Kommunen anerkannt wird und zugleich ausreichend Flexibilität für unterschiedliche Förderlogiken bietet, so wie es die Verwaltungsvorschriften zu den Bundes- und Landeshaushaltsordnungen auch jetzt schon als Regelfall vorsehen.
Diese Regelung muss von den Mittelgebern stärker genutzt werden; im Moment ist sie leider noch die Ausnahme. Dabei ist darauf zu achten, die bereits häufig unkomplizierten Verfahren bei privaten Stiftungen nicht unnötig zu verkomplizieren.
Eine solche Vereinheitlichung würde personelle Ressourcen freisetzen und es allen Beteiligten ermöglichen, ihre Kapazitäten wieder stärker auf künstlerische Inhalte statt auf Verwaltungsprozesse zu richten.
2. Festbetragsfinanzierungen bis 500.000 Euro
Fördersummen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro sollten grundsätzlich als Festbetragsfinanzierungen ausgereicht werden. Das schafft Sicherheit und Verlässlichkeit für die Zuwendungsempfänger und erleichtert die Prüfungen für beide Seiten.
3. Flexibilisierung der zeitlichen Mittelverwendungen
Die Verausgabungspflicht für Fördermittel sollte auch auf Bundesebene wieder auf acht Wochen verlängert werden, um wieder eine Vereinheitlichung zwischen
Bundes- und Landesrecht sicherzustellen. Zudem sollte eine Übertragung von Mitteln ins Folgejahr im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben unproblematisch möglich gemacht werden. Die sechswöchige Verausgabungspflicht, komplizierte Mittelübertragungen sowie die 20%-Regelung bei Mehrausgaben bei einzelnen Ausgabenpositionen führen zu künstlichen Zwängen und realitätsfernen Produktionsbedingungen. Kunst entsteht in längerfristigen und oft international verzahnten Arbeitsprozessen, die mit starren Jahresgrenzen nur schwer vereinbar sind und Flexibilität in der Verwendung von Geldern benötigen. Eine zeitgemäße Kulturförderung muss daher Überträge ins Folgejahr und flexible Mittelverwendungen ermöglichen, um Planungssicherheit zu schaffen und Fehlanreize zu vermeiden.
Insbesondere für die Überjährigkeit steht das bewährte und haushaltsrechtlich fundierte Instrument der Selbstbewirtschaftungsmittel zur Verfügung.
4. Regelmäßige Anpassung von Bundes- und Landesreisekostengesetzen
Die Sätze für Übernachtungen, Tagegelder und Kilometerpauschalen müssen jährlich an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden. Darüber hinaus sind die Nachweispflichten für Ausgaben im Bereich Reisen und Verpflegung zu vereinfachen. Die Ansätze für Übernachtungskosten und Tagegelder sind angesichts der allgemeinen Kostenentwicklungen unrealistisch und veraltet. Obergrenzen von 70 Euro für Hotelübernachtungen liegen fernab jeder Realität. Daraus erwächst ein unverhältnismäßig hoher Aufwand für Förderempfänger:innen, wenn sie ihre realen Reisekosten im Kontext von Förderungen als zuwendungsfähige Ausgaben abrechnen wollen. Weiterhin müssen entsprechende Gesetze um zeitgemäße Reiseoptionen wie z.B. Carsharing ergänzt werden.
5. Verbindliche Fristen und faire Regelungen in Prüfprozessen - für beide Seiten
Wir fordern verbindliche Fristen für die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Zinsansprüche, die im Zuge von Nachweisprüfungen entstehen könnten, dürfen nur für den Zeitraum erhoben werden, die der prüfenden Instanz für die Prüfung des Verwendungsnachweises zur Verfügung stand und wenn sie über 500 Euro betragen. Hierfür müssen auf Bundes- und Landesebene endlich verbindliche
Vorgaben zu Bagatellgrenzen bei Rückforderung und Verzinsung in die Verwaltungsvorschriften aufgenommen werden. Kleinteilige und komplizierte Nachweispflichten führen häufig dazu, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises erst Monate, teilweise sogar mehrere Jahre nach Abschluss des Projekts durchgeführt wird. Das geht zum Nachteil der Geförderten, wenn dann Zinsansprüche geltend gemacht werden für Fördermittel, die nicht korrekt verwendet wurden. Verzögerungen, die in den Verantwortungsbereich des Zuwendungsgebers fallen, dürfen jedoch nicht zu Lasten des Zuwendungsempfängers gehen. Auch dies sollte rechtlich unbedingt klargestellt werden.
Diese fünf Reformschritte können das Zuwendungsrecht spürbar modernisieren, die kulturelle und gesellschaftliche Wirkung öffentlicher Mittel stärken und die Verwaltung nachhaltig entlasten. Sie sind ohne zusätzlichen Finanzaufwand umsetzbar und stellen einen realistischen, pragmatischen und wirkungsvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kulturförderung dar. FREO steht bereit, diesen Prozess gemeinsam mit Politik und Verwaltung konstruktiv zu gestalten.