Hauptrubrik
Banner Full-Size

Gutachter: Kulturraumgesetz für Theaterlandschaft unverzichtbar

Autor
Publikationsdatum
Body

Dresden (ddp-lsc). Die flächendeckende Ausstattung Sachsens mit Theatern und Orchestern ist nur durch den Fortbestand des Kulturraumgesetzes und gleichbleibend hohe Zuschüsse zu erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Expertenbericht, der von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in Auftrag gegeben und am Dienstag in Dresden vorgestellt wurde.

Das Gutachten umfasst eine Beschreibung der derzeitigen Situation der Spielstätten und gibt Empfehlungen für die Zukunft.
Momentan stünden den Kulturräumen aus Landesmitteln rund 87 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, sagte Stiftungs-Präsident Steffen Heitmann. Dies sei bis 2011 garantiert. Dann müsse das Gesetz neu gestaltet werden, und „die Mittel stehen wieder auf dem Prüfstand“, sagte Heitmann. Die Gutachter befürchten, dass Sachsens Kultureinrichtungen dann weniger Geld erhalten, weil der Freistaat weniger Einnahmen aus dem Solidarpakt II verzeichnet.
Im Zusammenhang mit der anstehenden Gebietsreform sei eine Neugliederung der Kulturräume nötig, sagte Heitmann. Die Gutachter empfehlen, pro Kulturraum ein Theater und ein Orchester zu erhalten.
Nötig seien zudem Umstrukturierungen in den Bühnen. Heitmann räumte ein, dass dies auch Personalabbau bedeute. Zu dessen Umfang wollte er sich jedoch nicht äußern. Den Theatern in Leipzig und Chemnitz empfehlen die Gutachter, die Größe ihrer Ensembles zu überprüfen.
Angeregt wird unter anderem auch die Zusammenlegung der Erzgebirgischen Theater- und Orchestergesellschaft mit der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie GmbH. Die Spielorte Annaberg und Freiberg sollen aber beide erhalten bleiben.
Das Gutachten wurde den Angaben zufolge an das Kultusministerium weitergeleitet. Heitmann sieht gute Chancen, dass die darin enthaltenen Empfehlungen „teilweise umgesetzt“ werden.
Autor