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Der Landkreis Kamenz ist mit seiner Klage gegen das sächsische Kulturraumgesetz gescheitert. Nach einem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts ist der vom Kreistag im März 1999 beschlossene Austritt aus dem Zweckverband «Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien» rechtswidrig.
Dresden (ddp-lsc). Für den Austritt einer Mitgliedsgemeinde aus einem Pflichtverband im Freistaat bestehe keine Rechtsgrundlage. Die Kreisräte hatten vor drei Jahren mehrheitlich dafür gestimmt, die Solidargemeinschaft zur Finanzierung der ostsächsischen Kultur zu verlassen. Die Entscheidung war damit begründet worden, dass Kamenz über 4 Millionen Mark in die Kulturraumkasse einzahle, 1999 allerdings nur 1,27 Millionen Mark für Kultureinrichtungen zur Verfügung standen. Da das Regierungspräsidium in Dresden auf Aufhebung des Beschlusses bestand, hatte der Landkreis beim Verwaltungsgericht in Dresden die nunmehr abgeschmetterte Klage erhoben. Ein Sprecher des Gerichts teilte am Freitag mit, dass das Urteil vom 10. Juli noch nichts rechtskräftig sei.Die Richter verwiesen den Angaben zufolge auch darauf, dass Zahler-Landkreise ihre Ansprüche gegebenenfalls über Finanzausgleichsgesetze gelten machen könnten. Ein solcher Ausgleich müsse nicht zwingend im Kulturraumgesetz geregelt werden. Mit diesem werden seit 1994 sächsische Theater, Museen und Orchester unterstützt. Dazu fördert das Land die in elf so genannten Kulturräumen - drei urbanen und acht ländlichen - zusammengeschlossenen Kommunen jährlich mit 76,7 Millionen Euro. Die Kommunen müssen die Summe kofinanzieren.