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Dresden (ddp-lsc). Die künftige Anzahl der Kulturräume in Sachsen ist weiter offen. Diese Frage müsse noch im Detail geklärt werden, sagte Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) am Mittwoch nach einem Treffen mit Vertretern der sächsischen Landkreise.
Konsens bestehe aber darin, das erfolgreiche Kulturraumgesetz in seinem Kern zu belassen, weiterzuentwickeln und zu entfristen. Das Übergangsgesetz läuft Ende des Jahres aus. Bislang gibt es elf Kulturräume, die Museen und Theater von regionaler Bedeutung, Bibliotheken, Projekte der Musik, Kunst, Literatur, Film, Soziokultur und sorbischer Kultur fördern.Zudem herrscht laut Stange Einigkeit darüber, die solidarische Finanzierung kommunaler Kultureinrichtungen in den Kulturräumen über das Jahr 2011 hinaus zu erhalten. Zu einer solchen Übereinkunft war bereits am Vortag bei Beratungen mit Kommunal- und Kulturpolitikern gekommen.
Ein weiterer Hintergrund der Novellierung ist die geplante Verwaltungs- und Strukturreform. Dadurch verringert sich die Zahl der Landkreise im Freistaat und zieht damit eine Neuordnung der Kulturräume nach sich. Auch deren Zuschnitt ist bislang unklar. Laut Stange steht noch nicht fest, ob Kulturräume und Landkreise zwangsläufig zusammenfallen. Im Sommer soll eine Novelle zur öffentlichen Anhörung freigegeben werden.
Das Gesetz zur Finanzierung der Kulturförderung in den ländlichen Regionen wurde 1993 beschlossen. Träger und Geldgeber der dazu gegründeten Zweckverbände sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Zudem gibt es seit 2005 einen um 10 Millionen Euro erhöhten Landeszuschuss in Höhe von 86,6 Millionen Euro pro Jahr. Die Aufstockung war im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschrieben worden.