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Kulturgüter-Streit in Baden-Württemberg

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Schlappe für SPD im Kulturgüter-Streit- Ständiger Ausschuss des Stuttgarter Landtags hält Untersuchungsausschuss für unzulässig


Stuttgart (ddp). Im Kulturgüter-Streit in Baden-Württemberg kommt der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss voraussichtlich nicht zustande. Der Ständige Ausschuss des Stuttgarter Landtags erklärte das Vorhaben am Dienstag mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP für «rechtlich unzulässig». Untersuchungsausschüsse seien nur gestattet, wenn abgeschlossene Vorgänge überprüft werden sollen, hieß es zur Begründung. Eine endgültige Entscheidung soll der Landtag am Donnerstag treffen. SPD-Fraktionschefin Ute Vogt sprach von einem «Schlag gegen den Parlamentarismus». Der CDU seien aus Angst vor Aufklärung «offenbar alle Mittel recht».

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein geplanter Vergleich zwischen der Landesregierung und dem Markgrafenhaus Baden über strittige Eigentumsverhältnisse an Kunstschätzen. Zuletzt war bekannt geworden, dass das Land offenbar einzelne Kulturgüter zurückkaufen wollte, die ihm längst gehören. Die SPD hatte daraufhin beantragt, den Umgang der Landesregierung mit Kulturgütern und Landesvermögen von einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufklären zu lassen.

Eigentlich verfügt die SPD-Fraktion über genügend Mandate, um ohne Beteiligung einer anderen Fraktion einen Untersuchungsausschuss auf den Weg zu bringen. Über ihren Antrag sollte der Landtag bereits in der vergangenen Woche abstimmen. Nachdem die CDU jedoch Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit angemeldet hatte, wurde zunächst der Ständige Ausschuss eingeschaltet. Dieser befand nun mehrheitlich, dass die Voraussetzungen für einen Untersuchungsausschuss nicht vorlägen. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Winfried Mack (CDU) dürfe das Parlament nicht in laufende Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Regierung eingreifen.

Durch das Votum des Ständigen Ausschusses reicht nun eine einfache Mehrheit der Landtagsabgeordneten aus, um den geplanten Untersuchungsausschuss zu Fall zu bringen. CDU-Fraktionschef Stefan Mappus kündigte bereits an, dass seine Fraktion einmütig dem Ausschussbeschluss folgen werde. Dies wird auch von der FDP erwartet. Die SPD hätte dann nur noch die Möglichkeit, sich über eine Klage beim Staatsgerichtshof durchzusetzen, sagte ein Landtagssprecher.

Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) wollte für den umstrittenen Vergleich ursprünglich badische Handschriften veräußern. Das Markgrafenhaus sollte so 70 Millionen Euro für die Sanierung seines Schlosses Salem erhalten. Im Gegenzug wären Kulturgüter, die nach früherer Regierungsdarstellung dem Adelshaus gehören sollen, in Landesbesitz übergegangen, darunter die Markgrafentafel von Hans Baldung Grien. Experten zufolge ging diese aber bereits vor Jahrzehnten in Landesbesitz über. Oettinger verfolgt nach scharfer Kritik an seinen Plänen inzwischen ein alternatives Finanzierungsmodell.