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EU-Verfassung: Kultur und Bildung bleiben in ausschließlicher Zuständigkeit der Nationalstaaten
Deutscher Kulturrat fordert Aufwertung die Kultur- und Bildungsministerien der Länder und des Bundes
Berlin, den 13.05.2005. Mit seiner Zustimmung zur Europäischen-Verfassung hat der Deutsche Bundestag gestern einen wichtigen Schritt zur Stärkung Europas beschlossen. Sollte die Verfassung von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, wird auch mehr Klarheit über die Kompetenzen zwischen den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten und der Union im Ganzen getroffen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrat, Olaf Zimmermann, sagte: „Kultur- und Bildungspolitik sind die Bereiche, in denen besonders die Bundesländer aber ebenso der Bund auch in der Zukunft autonom entscheiden können. Das verlangt aber von den Ländern und dem Bund deutlich mehr Anstrengungen bei der Gestaltung dieser politischen Bereiche. Die Kultur- und Bildungsministerien der Länder und des Bundes müssen deutlich aufgewertet werden.“