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Gesetz nach sächsischem Vorbild? - Gutachten zu Kulturraumgesetz fertig - CDU sieht Vorschlag weiter skeptisch
Erfurt (ddp-lth). Thüringen ist auf dem Weg zur möglichen Einführung eines Kulturraumgesetzes nach sächsischem Vorbild einen Schritt weiter. Wie die CDU-Landtagsfraktion am Sonntag in Erfurt mitteilte, liegt ein Gutachten zur Übertragbarkeit der sächsischen Regelung auf Thüringen vor. Die Fraktion beantragte eine öffentliche Anhörung, um den Vorschlag zu diskutieren. Der Vorstoß für eine entsprechende Regelung wie in Sachsen stammt von der SPD. Das Gutachten wurde vom wissenschaftlichen Dienstes des Landtages erstellt und soll in Kürze den Oppositionsfraktionen zugehen. Die CDU äußerten sich am Sonntag skeptisch zur Einführung eines solchen Gesetzes. Die FDP kündige erneut ihre Ablehnung an.
Mit einem Kulturraumgesetz können benachbarte Kommunen und Landkreise an der Unterhaltung von Kultureinrichtungen beteiligt werden. Landkreise und kreisfreie Städte schließen sich dabei zu kommunalen Zweckverbänden zusammen, in denen die Kulturpflege als gemeinsame kommunale Pflichtaufgabe festgeschrieben wird. In Sachsen gibt es derzeit elf Kulturräume. Die deutschlandweit einmalige sächsische Regelung, die 1993 unter der damaligen CDU-Regierung verabschiedet wurde, wird in dem benachbarten Freistaat von Kultureinrichtungen und deren Trägern allgemein als Erfolg gewertet.
Der Vorsitzende des CDU-Fraktionsarbeitskreises für Wissenschaft, Kunst und Medien, Jörg Schwäblein, sagte, es sei «ein schwerwiegender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wenn durch ein derartiges Gesetz die Strukturen interkommunaler Kulturpflege vorgeschrieben würden».
FDP-Generalsekretär Patrick Kurth sagte, nach den vorliegenden Papieren würden die Liberalen ein Kulturraumgesetz weiter ablehnen. Eine solche Novelle werde der Thüringer Kulturlandschaft in ihrer jetzigen Vielgestaltigkeit eher schaden als nützen. Die FDP wende sich besonders dagegen, dass sich der Freistaat mit einem Gesetz aus seiner Verantwortung für Kultur zurückziehen würde. Die Gestaltung der Theater- und Orchesterlandschaft gehört in die Kompetenz des Landes. Dies müsse so bleiben. Auch seien langwierige und anhaltende Finanzverhandlungen zu erwarten, die die Planungssicherheit der Theater und Orchester kaum erhöhen würden.
Hintergrund der Gesetzesdebatte sind Pläne der Regierung, die Landeszuschüsse im Kulturbereich ab 2009 von derzeit 60 auf 50 Millionen Euro zu reduzieren. Zahlreiche Einrichtungen in Thüringen fürchten um ihre Existenz.
Alessandro Peduto