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(nmz – thg) In Mannheims Popakademie treffen sich die Mitglieder des Deutschen Musikrates, genauer: des Vereinsteils - am Freitag zu einer außerordentlichen Versammlung. Sie war notwendig geworden, weil die Verabschiedung einer neuen Satzung Ende letzten Jahres nicht zustande kam. Zündstoff dürften nicht nur präsidiale Satzungs-Modifikationswünsche liefern, die den Einfluss des demokratischen Souveräns, eben der Mitgliederversammlung mit dem Argument der Verwaltungs-Vereinfachung schmälern. Unter der Musik-Motorhaube lauert ein elementarer Getriebeschaden: Die Kupplung zwischen Verein und gGmbH wirkt grausig verschlissen.
Wir haben hier im KIZ ein wenig über die Vorgeschichte berichtet: Wer ist jetzt eigentlich der Deutsche Musikrat?...und wir haben einige Gedanken dazu geliefert, welche Konsequenzen der derzeit miserable Kommunikations-Zustand zwischen Verein und gGmbH mit sich bringen könnte:
Verein contra gGmbH: Deutscher Musikrat vor neuer Zerreißprobe?
Mittlerweile wird auch ein wenig Hintergrund deutlich: Offensichtlich hat das geldgebende BKM den Verlust des Aufsichtsrats-Vorsitzes doch nicht ganz so elegant weggesteckt. Schon der mittlerweile aus dem Aufsichtsrat der gGmbH ausgeschiedene Kultur-Ministerialbeamte Burkhart Beilfuß wehrte sich vehement gegen jede festgeschriebene Einflußmöglichkeit des „Vereins Deutscher Musikrat“ auf die Tätigkeit der gGmbH. Unscheinbar pendelte im Hintergrund die Zuschuss-Kürzungs-Keule. Mittlerweile soll BKM-Abteilungsleiter Knut Nevermann die möglichen materiellen Folterinstrumente noch ein wenig verdeutlicht haben. Natürlich freut sich das BKM, dass ihm mit der Steuerung der Projekt-gGmbH die spektakulären Früchte jahrzehntelangen bürgerschaftlichen Engagements sehr preiswert in den Schoß fallen. Mit „Jugend musiziert“, dem Bundesjugendorchester, dem BuJazzO und der konsequenten Förderung neuer Musik lässt sich trefflich Öffentlichkeitsarbeit machen.
Beim Abschöpfen des Rahmes vergessen Ministerien allerdings gern, dass auch der laufende Unterhalt der genannten Projekte maßgeblich von den Mitgliedsvereinen des Musikrates und deren teils ehrenamtlicher Struktur mitgetragen wird. Eine Entmündigung dieser Stukturen durch die Politik dürfte die Bereitschaft zu solchem Engagement drastisch schwächen. Ganz zu schweigen vom (dringend notwendigen) Innovationspotenzial und der Fachkompetenz dieser zivilgesellschaftlichen Gruppierungen. Oder will Knut Nevermann demnächst auch noch den Hauptausschuss „Jugend musiziert“ steuern, Christina Weiss vielleicht das Bundesjugendorchester dirigieren?
Dabei war vom Grundgedanken her, vom „Geist“ der Konstruktion - die Beziehung zwischen dem Musikrats-Vereinsteil und gemeinnütziger Projekt-gGmbH dereinst völlig klar: Die gGmbH hat als Dienstleistungsgesellschaft des demokratisch legitimierten Vereines zu wirken. Davon scheints keine Rede mehr.
Man darf gespannt sein, ob aus den Reihen der Mitgliedsvereine und der ebenso hart betroffenen Landesmusikräte ernsthafter Widerstand gegen die Übernahme-Phantasien des BKM laut wird. Und man darf gespannt sein, wie sich Musikratspräsident Martin Maria Krüger zum Vorsitzenden des gGmbH-Aufsichtsrates namens Martin Maria Krüger verhält. Als gestandener Demokrat sollte der Präsident den stets um Ausgleich bemühten Aufsichtsratsvorsitzenden kräftig in die Schranken weisen. Den steten Kampf für die Förderung und den Erhalt unseres Musiklebens gewinnt man nicht aus Furcht vor Mittelkürzungen. Und die Politik hat sich an dieser Stelle mal wieder ihrer eigentlichen Aufgabe zu widmen: Nämlich sich um das Wohl unseres Volkes zu kümmern. Das wäre gerade eines Kultur-Ministeriums würdig.
Theo Geißler (nmz)