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(nmz) In Weikersheim tagten heute (Samstag) u. a. Noch-Musikratspräsident Franz Müller-Heuser, Insolvenzverwalter Ludger Westrick, MIZ-Geschäftsführerin Margot Wallscheid und der für den erkrankten Projekte-Geschäftsführer Peter Ortmann eingesprungene Hans-Peter Pairott (Jugend musiziert) im Rahmen der Arbeitsphase des Bundesjugendorchesters und des BUJAZZO. Um musikalische Programmgestaltung ging dabei es weniger:
Vielmehr findet am 7. 1. 03 die Sitzung des sogenannten Westrick´schen Kompetenzgremiums zur Satzungsreform des Musikrates statt. Sie galt es vorzubereiten. Westrick legte neben dem Protokoll der ersten Sitzung (wir berichteten) einen aufschlussreichen überarbeiteten Satzungsentwurf samt Organigramm für den Musikrat vor. Von beidem können Sie sich demnächst hier im KIZ ihr eigenes Bild machen. Vorab können wir aber schon mal den auch recht aufschlussreichen Fragen- und Vorschlagskatalog dokumentieren, mit dem der Insolvenzverwalter seine Mitarbeiter per e-mail in die Vorbereitung einband:Von: Westrick
Gesendet am: Freitag, 27. Dezember 2002 10:56
An: DMR, Wallscheid Margot; DMR, Ortmann Peter (Dr.)
Cc: Kofer; DMR, Rabbow Thomas; Hüskes
Betreff: Struktur
Guten Morgen Frau Wallscheid und Herr Ortmann,
zur Vorbereitung der 2. Sitzung der Strukturkommission am 7.: (Herr Ortmann bitte teilnehmen), bitte ich Ihre Kommentare zu folgendem Vorschlag:
1. Executive:
3 GF s. Protokoll vom 23.12.
die Geschäftsführer werden vom Präsidium auf die Dauer von jeweils 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Projektleiter, bitte benennen Sie sie ggf. mit NN.
Ich erwarte nicht die Wiedergabe des status quo sondern eine schlagkräftige Mannschaft. Manchem aus der 2. Reihe können Flügel wachsen. Wir sollten uns aber auch nicht scheuen, Positionen von außen neu zu besetzen.
Dies ist auch die Gelegenheit, Projekte zusammenzulegen oder zu streichen. Fragen Sie nicht zuerst nach den Zuwendungsgebern. Es gehört zu Ihren Aufgaben, sie von dem zu überzeugen, was sinnvoll ist.
Zuordnung der übrigen MA. Auch hier erwarte ich Ihre Vorschläge.
2. Mitglieder, Präsidium und übrige Gremien
Alle haben zu Recht betont, wie wichtig die Mitarbeit der Ehrenamtlichen ist. Sie gilt es in der Satzung zu dokumentieren und in der Realität zu praktizieren.
Bis jetzt sehe ich:
a) die Mitgliederversammlung
hieran sollten wir nichts ändern. Mit jedem, den wir ausschließen, haben wir einen Gegner mehr und einen Zahler weniger.
Die Mitglieder wählen namentlich die Präsidiumsmitglieder, darunter bis zu 6 Landesmusikräte.
b) das Präsidium
außerdem sollten im Präsidium vertreten sein:
Musikwissenschaft,
Musikpädagogik,
Komponisten,
GEMA,
Laienmusiker
Profimusiker, gern auch junge
Rundfunkanstalten
Musikwirtschaft
Veranstalter
Das Präsidium wählt einen Präsidenten und bis zu 4 Vizepräsidenten.
Die Dauer des Amtes beträgt 4 Jahre.
Alle 2 Jahre stellen sich die Hälfte der Mitglieder zur Wiederwahl, in der Mitgliederversammlung 2005 erstmals die Mitglieder, die bereits dem Präsidium am 1.1.2003 angehört haben.
Einmalige Wiederwahl ist möglich.
c) Präsidialausschüsse
Das Präsidium hat das Recht, ständige und ad hoc Präsidialausschüsse zu bilden, die Empfehlungen und Beschlussvorlagen für das Präsidium erarbeiten.
Präsidialausschüsse können gebildet werden z.B. für Themen: Beispiel: Recht; Musikpädagogik; Steuern,
Projekte
Personal
Rechnungsprüfung
Die Amtsdauer der Mitglieder der PA entspricht der der Präsidiumsmitglieder.
Ich habe bewusst davon abgesehen, öffentliche Zuwendungsgeber ex officio in das Präsidium bzw. in die PA zu berufen.
Bitte nennen Sie mir alle derzeit beim DMR bestehenden Ausschüsse, damit ich prüfen kann, ob alle Funktionen in meinem Vorschlag berücksichtigt sind.
Bitte antworten Sie mir möglichst umgehend, damit ich das Ergebnis den Strukturkommissionären zugänglich machen kann.
Gruß
we
- Ende der Westrick-Daten -
Wir veröffentlichen dieses elektronische Dokument, um ggf. Mitgliedsverbänden des Musikrates, oder den nicht im Verteiler befindlichen Geldgebern und Präsidiumsmitgliedern Einblick in aktuelle Entscheidungsstrukturen beim Musikrat zu ermöglichen. (nmz)