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Es geht ums Geld. Foto: Hufner
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Musikverbände fordern faire Regelung bei der Aktivrente für alle Erwerbsformen

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Die Musikverbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO, unisono und Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen (VUT) haben die Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026 zur Kenntnis genommen. Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, kann freiwillige Weiterarbeit im Alter ermöglichen und anerkennen.

Allerdings sehen wir mit großer Sorge, dass diese Steuervergünstigung ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne gelten soll. Selbstständig arbeitende Musiker*innen und Musikunternehmer*innen wären damit explizit ausgeschlossen – auch dann, wenn sie über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig sind.

Ungleichbehandlung verletzt Gleichheitsgrundsatz 

Die Begründung im Gesetzentwurf, selbstständig Erwerbstätige bräuchten keine Anreize zur Weiterarbeit, ist aus unserer Sicht zynisch und fachlich unhaltbar. Viele unserer Mitglieder sind im Rentenalter weiterhin künstlerisch aktiv – aus finanzieller Notwendigkeit, gesellschaftlichem Engagement oder persönlicher Berufung. Sie leisten wertvolle kulturelle Arbeit und zahlen als Mitglieder der Künstlersozialkasse seit Jahrzehnten Beiträge in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie dürfen steuerlich auf keinen Fall gegenüber Angestellten benachteiligt werden.

Die geplante Schlechterstellung widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) und ist Ausdruck einer verfehlten Bevorzugung von Erwerbsarbeit, wenn sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsform stattfindet.

Selbstständige leisten Innovation und hohe Flexibilität 

Die Annahme, selbstständige Musiker*innen würden kein "aktives Einkommen" erzielen, verkennt die Realität ihrer Arbeit. Ob im Unterricht, im Proberaum oder auf der Bühne – selbstständige Musikschaffende erwirtschaften ihr Einkommen durch persönliche Leistung. Der Ausschluss von den Steuererleichterungen der Aktivrente wiegt gerade in ihrem Fall ungleich schwerer, da ihre Selbstständigkeit oft durch prekäres Einkommen und unsichere Perspektiven geprägt ist.

Unsere Forderung: Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens:

  • Die Aktivrente muss auch für selbstständige Erwerbstätige gelten.
  • Die steuerliche Gleichbehandlung aller aktiv Erwerbstätigen im Rentenalter ist zwingend erforderlich.
  • Erwerbsarbeit darf nicht nach Beschäftigungsform diskriminiert werden.

Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf nachzubessern und eine faire Regelung für alle Erwerbsformen zu schaffen.

Unterzeichnende Verbände:

  • PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V.
  • Deutsche Jazzunion e.V.
  • VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen
  • unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.
  • FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland e.V.
     
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