Berlin - Wegen Herstellens und Verbreitens von Nazimusik müssen sich ein 49-jähriger Mann und sein 26-jähriger Sohn vor Gericht verantworten. Neben der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen wird ihnen Volksverhetzung und üble Nachrede vorgeworfen. Vor dem Landgericht Berlin haben die Angeklagten am Donnerstag zunächst geschwiegen.
Von Juli 2006 bis Januar 2010 sollen sie gemeinsam produzierte CDs mit rechtsextremen Liedtexten über einen rechten Hass-Sender im Internet abgespielt und zum Kauf angeboten haben. Die Anklage wirft ihnen zudem vor, in den Songs NS-Gedankengut propagiert und verherrlicht sowie zum Hass gegen Juden, Muslime oder Andersdenkende aufgerufen zu haben. Die Texte seien geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören, sagte der Staatsanwalt.
Nazimusik im Wohnzimmerstudio aufgenommen
Unterstützt von seinem Vater soll der 26-Jährige in Eigenregie die menschenverachtenden und rassistischen Texte, aber auch Musik und CD-Cover entwickelt und in seinem "Wohnzimmerstudio" aufgenommen haben. Außerdem habe er Musikvideos zu seinen Hass-Songs über Youtube veröffentlicht, in denen unter anderem die Hakenkreuzfahne zu sehen sei. Der 49-Jährige hatte der Anklage zufolge "stellvertretend für seinen Sohn" im Januar 2009 die selbstproduzierte Musik über das Internetradio "European-Brotherhood-Radio" vorgestellt und beworben.
Sieben Betreiber des Hass-Senders wurden bereits im November 2009 vom Berliner Landgericht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Volksverhetzung und anderer Straftaten zu einem Jahr auf Bewährung bis zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Fall sorgte damals für Aufsehen, weil eine der Angeklagten, eine Moderatorin, für den niedersächsischen Verfassungsschutz als V-Frau gearbeitet hatte. Gegen die Frau aus Soltau war damals eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten verhängt worden.
Im aktuellen Verfahren hat das Gericht Vater und Sohn im Falle von Geständnissen ebenfalls Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr und acht Monaten in Aussicht gestellt. Die Aussagen der Angeklagten werden am nächsten Verhandlungstag erwartet. Der Prozess wird am 30. Juli fortgesetzt.