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Dresden (ddp-lsc). Gegen den Bau der Dresdner Waldschlößchenbrücke formiert sich neuer juristischer Widerstand. Die Naturschutzverbände Grüne Liga, BUND und NABU haben am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung eingereicht, um einen Baustart zu verhindern.
Zur Begründung führen sie eine inzwischen geänderte Rechtsprechung zum europäischen Naturschutzrecht an.Sie verweisen unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar, das den dortigen Planfeststellungsbeschluss zur Westumfahrung Halle A 143 zwar nicht aufgehoben, aber für rechtswidrig erklärt und außer Vollzug gesetzt hatte. Nach Auffassung der Leipziger Richter war den Anforderungen des Naturschutzrechts nicht genügend Rechnung getragen worden.
Sollte die Waldschlößchenbrücke gebaut werden, droht dem Elbtal die Aberkennung des UNESCO-Titels als Weltkulturerbe. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte am 9. März verfügt, dass die Stadt Dresden die Bauaufträge für die Elbquerung erteilen muss. Dagegen hat die Kommune inzwischen Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und dem sächsischen Verfassungsgerichtshof eingelegt.
Dresdner Stadtrat entscheidet über Suche nach Brückenalternativen
Dresden (ddp-lsc). Der Dresdner Stadtrat entscheidet am Donnerstag auf seiner Sitzung (16.00 Uhr) über die Suche nach Alternativentwürfen für die umstrittene Waldschlößchenbrücke. Um die drohende Aberkennung des UNESCO-Welterbetitels für das Dresdner Elbtal zu verhindern, sollen der Beschlussvorlage zufolge renommierte Architekten mit neuen Studien beauftragt werden. Unter anderem werden der spanische Architekt Santiago Calatrava, der Niederländer Ben van Berkel und die «Feichtinger Architekten» aus Wien und Paris genannt. Als möglicher Nachrücker findet sich zudem Norman Foster auf der Liste.
Ziel sei ein Brückenentwurf, mit dem «gleichermaßen dem Bürgerentscheid wie dem Welterbe Rechnung getragen wird». Von den Vorschlägen der Büros sollten bis zu drei Studien dem Welterbekomitee zur Sommersitzung am 23. Juni vorgelegt werden. Laut Beschlussvorlage sind die Architekten dazu aufgerufen, «Brücken zu entwerfen, die aufgrund ihrer Gestaltung entweder sich schonend in das Welterbe einfügen oder als eigenständige architektonische Bauwerke positiv wahrgenommen werden».
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte am 9. März verfügt, dass die Stadt Dresden die Bauaufträge für die Elbquerung erteilen muss. Gegen das Urteil legte die Kommune inzwischen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und dem sächsischen Verfassungsgerichtshof ein.