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Nida-Rümelin warnt vor Streichung von Spendenabzugsfähigkeit +++ Verbände fordern von Bundesregierung Beibehaltung des Spendenabzugs +++ Erläuterung der Begriffe Spendenabzug und Sponsoring
Nida-Rümelin warnt vor Streichung von SpendenabzugsfähigkeitBerlin (ddp). Der scheidende Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) warnt vor einer Streichung der Spendenabzugsfähigkeit. In einem Brief an Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) betonte Nida-Rümelin am Freitag, ein solcher Schritt stelle die Glaubwürdigkeit der Politik zur Förderung und zum Aufbau der Zivilgesellschaft «massiv in Frage».
Zum bürgerschaftlichen Engagement zähle gerade auch die Stärkung des Engagements von Unternehmen durch steuerliche Regelungen. Er halte die Spendenabzugsfähigkeit nicht für eine Frage der Unternehmenbesteuerung, sondern «für eine solche des Gemeinnützigkeitsrechts», unterstrich der Staatsminister. Das Thema dürfe deshalb nicht unter rein fiskalischen Gesichtspunkten erörtert werden.
Nida-Rümelin appellierte zugleich an Eichel, noch keine Vorfestlegung im Hinblick auf eine Streichung des Spendenabzugs für Körperschaften zu treffen. Es sei bereits eine parlamentarische Anfrage eingegangen, die vom Bundeskanzleramt dem Bundesfinanzministerium federführend und seiner, Nida-Rümelins, Behörde zur Mitwirkung an der Beantwortung zugewiesen worden sei.
Zugleich verteidigte Nida-Rümelin den ermäßigten Mehrwertsteuersatz im Kulturbereich, der bislang bei 7 Prozent liegt, während der Regelsatz 16 Prozent beträgt. In der Koalitionsvereinbarung sei die klare Aussage enthalten, dass der Mehrwertsteuersatz im Kulturbereich erhalten bleiben müsse. Er sei «ein wichtiges Instrument der Kulturförderung».
Verbände fordern von Bundesregierung Beibehaltung des Spendenabzugs
Berlin (ddp). Kulturverbände und Stiftungen protestieren gegen die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Spendenabzugs für Unternehmen. Damit drohe eine «Verarmung der Kulturlandschaft», sagte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, am Freitag in Berlin. Er sprach von einer «dramatischen Situation». Nach Angaben des Maecenata Instituts für Dritter-Sektor-Forschung haben im vergangenen Jahr Unternehmen rund 600 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke gespendet. Davon profitierten rund 500 000 Vereine und Organisationen.
Am Donnerstag war bekannt geworden, dass Finanzminister Hans Eichel (SPD) mit einer Einsparung von 151 Millionen Euro im nächsten Jahr rechnet, sollten Unternehmen künftig Mitgliedsbeiträge und Spenden an gemeinnützige Institutionen nicht mehr steuerlich absetzen können. Das würde allem widersprechen, was die Koalition bisher für die Stärkung bürgerlichen Engagements gemacht habe, sagte Zimmermann. Eine entsprechende Enquete-Kommission des Bundestages habe dem Parlament eine Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts empfohlen. Die Haltung der Koalition konterkariere dies und sei «enttäuschend».
Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata-Instituts, nannte die genannte Steuerersparnis «eher fiktiv». Die Zahlen seien «nicht seriös» und «aus der Luft gegriffen». Hingegen gefährde die Streichung des Spendenabzugs den Beitag der Zivilgesellschaft zum allgemeinen Wohl und sei «ein Schlag ins Gesicht» von 22 Millionen Bürgern, die sich freiwillig engagierten. Der Verweis auf das Sponsoring von Unternehmen anstelle von Spenden widerspreche den Forderungen der Gesellschaft, freiwillig Verantwortung zu übernehmen. Das Vorhaben von Eichel müsse sofort vom Tisch, betonte Graf Strachwitz.
Kritik kommt auch vom Bundesverband Deutscher Stiftungen und vom Goethe-Institut Inter Nationes. Viele gemeinnützige Stiftungen seien auf die Zuwendungen von Unternehmen angewiesen, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes, Christoph Mecking. Eichel schade damit dem gemeinnützigen Engagement der ganzen Gesellschaft. Sein Plan breche einer wichtigen Stütze der Bürgergesellschaft das Rückgrat. Der Generalsekretär des Goethe-Institutes, Joachim-Felix Leonhard, wies darauf hin, dass die rund 100 000 Euro Spenden für den Verein in 2001 zu zwei Drittel von Firmen stammten. Das Vorhaben der Bundesregierung mache es schwieriger, zu vermitteln, dass sich Engagement für Kultur lohne.
Andrea Marczinski
Erläuterung der Begriffe Spendenabzug und Sponsoring
Berlin (ddp). Das für Unternehmen geltende Körperschaftsteuergesetz sieht die Möglichkeit vor, Spenden für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke steuerlich abzusetzen. Die seit dem 1. Januar geltende Neuregelung beinhaltet eine generelle Abzugsfähigkeit bis zehn Prozent. Die Empfänger der Spende stellen dafür eine Spendenquittung aus, der Geldgeber erwartet keine andere Gegenleistung. Unternehmen können bei ihrem Engagement im Hintergrund bleiben. 2001 gaben sie rund 600 Millionen Euro für Spenden aus.
Anders verhält es sich beim Sponsoring. Hier ist die Steuerersparnis für Unternehmen zwar höher, weil dieses Geld als Betriebsausgabe vollständig von der Steuer absetzbar ist. Da Sponsoring aber als ein Geschäft, also ein Austausch von Leistungen begriffen wird, taucht das Unternehmen als Geldgeber auch in der Öffentlichkeit auf. Stärker als bei Spendenleistungen entscheiden beim Sponsoring die Marketingabteilungen der Unternehmen über die finanzielle Ausgabe. Nach Ansicht des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI zwingt die geplante Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Spenden die Unternehmen stärker zum Sponsoring.