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Prüfung von Bundesmitteln für Dresdner Brücke noch ergebnislos

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Dresden (ddp). Das Bundesfinanzministerium ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Fördermitteln des Bundes für die Dresdner Waldschlößchenbrücke einem Medienbericht zufolge zu keinem endgültigen Ergebnis gekommen. «Dreh- und Angelpunkt für diese Frage» sei nach Auffassung der zuständigen Beamten, inwieweit aus dem Beitritt Deutschlands zum Weltkulturerbe-Übereinkommen der UNESCO völkerrechtliche Verpflichtungen herzuleiten seien, berichtet die «Sächsische Zeitung» (Mittwochausgabe).


Dafür aber sei das Bundesfinanzministerium nicht zuständig. Das gehe nach Informationen der Zeitung aus der Antwort des Finanzressorts an das Bundesverkehrsministerium hervor, die am Dienstag auf Arbeitsebene übermittelt worden sei. Erst müsse die umfassende völkerrechtliche Bindung geklärt werden. Sollte sie bestehen, könnte sich das auf staatliches Handeln auswirken, hieß es. Erst dann könnte das Finanzministerium prüfen, ob der Bund berechtigt sei, eine bundesfreundliche Verwendung von Geld aus seinem Etat einzufordern und jede andere Verwendung für «nicht zulässig» zu erklären.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte «erhebliche Zweifel», ob der Bund zulassen könne, dass der Bau der Waldschlößchenbrücke in der vom Welterbekomitee abgelehnten Form mit Bundesmitteln finanziert werden könne. Er hatte darum das für die Finanzverfassung zuständige Bundesfinanzministerium gebeten, das zu prüfen. Jetzt gelte in Berlin als wahrscheinlich, dass die völkerrechtliche Prüfung von anderen Ressorts wahrgenommen werde, etwa vom Auswärtigen Amt.