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Tarifverhandlungen für Orchester ohne Ergebnis

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Musikergewerkschaft verweigert Unterschrift unter ausgehandelten Tarifvertrag wegen fehlender „Lohnautomatik“ +++ Bühnenverein fordert Ende von taktischen Spielereien

In den heutigen Tarifverhandlungen in Köln, die auf Arbeitgeberseite vom Deutschen Bühnenverein geführt wurden, hat die Musikergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) die Unterzeichnung des neuen Tarifvertrags für Kulturorchester (TVK) verweigert. Bereits im November 2006 hatten die Tarifparteien eine unterschriftsreife Einigung erzielt. Die anschließenden Redaktionsgespräche hatte die DOV überraschend mit erheblichen Nachforderungen belastet. Insbesondere fordert sie eine „Lohnautomatik“, mit der künftige Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes bedingungslos auf Musiker übertragen werden. Der Bühnenverein lehnt eine solche „Lohnautomatik“ ab, weil Lohnerhöhungen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in den anderen künstlerischen Bereichen in der Regel mit Kompensationen vereinbart werden. Solche Kompensationen können beispielsweise die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit, die Kürzung des 13. Monatsgehalts oder die Einführung leistungsbezogener Vergütungen sein. Die DOV ist zu solchen Gegenleistungen der Musiker nicht bereit. Aus Sicht des Bühnenvereins sind sie aber unverzichtbar, um die steigenden Kosten bei den Orchestern in den Griff zu bekommen.

Der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin, fordert die DOV daher auf, zu einer vernünftigen Verhandlungsposition zurückzukehren. „Die Musikergewerkschaft muss ihren Beitrag dazu leisten, dass Orchester auch in Zukunft bezahlbar sind. Endlose taktische Spielereien sind unverantwortlich und schaden den Orchestern. Der Tarifvertrag sollte im Interesse des Spielbetriebs nun unverzüglich abgeschlossen werden“, so Bolwin heute nach den Verhandlungen. Seit fast zwei Jahren verhandeln beide Parteien über eine Neufassung des TVK. Der TVK regelt die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für rund 100 Opern- und Konzertorchester.

Quelle: Deutscher Bühnenverein, 24.04.2007


Keine Einigung zum TVK – Deutsche Kulturorchester arbeiten weiter unter teilweise gekündigtem Tarifrecht
Der Deutsche Bühnenverein (DBV) und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben sich am 24. April 2007 in Köln nicht auf einen neuen Flächentarifvertrag für die deutschen Kulturorchester verständigen können. Mehr als zweieinhalb Jahre hatten beide Seiten über eine Aktualisierung von Tarifnormen verhandelt. Dabei waren von Musikerseite erhebliche Zugeständnisse angeboten worden, wie z.B. Flexibilisierung und Ausschöpfung von Arbeitszeit, Verzicht auf Urlaubsgeld, Absenkung des 13. Monatsgehalts, Einführung einer neuen, teilweise abgesenkten Vergütungsordnung für Neueingestellte, Kooperationen zwischen benachbarten Orchestern.

Keine Verständigung gab es schließlich bei der Frage zukünftiger Vergütungsanpassungen: Seit 1957 erhielten die Orchestermitglieder stets dieselben Vergütungserhöhungen wie der übrige öffentliche Dienst. Diese Rechtslage wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 1994 bestätigt. Inzwischen hat sich die Verhandlungsgemeinschaft der Arbeitgeber für den öffentlichen Dienst zwischen Bund, Ländern und Kommunen teilweise aufgelöst. Für die Zukunft wollte der DBV bei unterschiedlichen Vergütungsabschlüssen zwischen Ländern und Kommunen gegenüber der DOV nur noch den jeweils geringeren Anpassungssatz garantieren. Dies würde jedoch die Staats- und Kommunalorchester zukünftig fallweise vom öffentlichen Dienst abkoppeln. Eine dauerhaft ungleiche Behandlung von Künstlern und Verwaltungsangestellten innerhalb der Kulturbetriebe war für die DOV nicht akzeptabel.

Quelle: http://www.dov.org