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Die kulturelle Vielfalt auf der Welt ist seit Sonntag völkerrechtlich geschützt. Am Sitz der UNESCO in Paris wurde ein Abkommen in Kraft gesetzt, das bisher 52 Länder unterschrieben haben. Dazu gehört auch Deutschland.
Die Konvention gibt den Staaten das Recht auf eine Kulturpolitik ihrer Wahl und fördert den Dialog der Kulturen. Das Abkommen schreibt fest, dass sich Kultur nicht an die Gesetze der Marktwirtschaft halten muss. Musik, Film, Fernsehen und Literatur müssen keinen Gewinn abwerfen.
Pressemeldung
Das UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt tritt am 18. März 2007 in Kraft
Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen tritt am 18. März 2007 in Kraft. Seit der Verabschiedung durch die UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2005 haben schon 50 Staaten die Konvention ratifiziert. Deutschland hat das Übereinkommen am 12. März ratifiziert. Die erste Vertragsstaatenkonferenz tritt voraussichtlich im Juni 2007 in Paris zusammen.
Das von der UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommene "Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" schafft eine verbindliche Grundlage zur Stärkung der kulturellen Vielfalt weltweit. Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern. Öffentliche Kulturförderung erhält so gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität.
Weltweit haben bislang 52 Staaten diese „Magna Charta der Kulturpolitik“ ratifiziert. Dazu sagt UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura: „Die Schnelligkeit des Ratifizierungsprozesses ist beispiellos. Keine der UNESCO-Konventionen wurde in so kurzer Zeit von so vielen Staaten verabschiedet.“
Der Deutsche Bundestag hatte am 1. Februar 2007 mit großer Mehrheit den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen beschlossen. Deutschland hat das Übereinkommen am 12. März ratifiziert und wird gemeinsam mit seinen europäischen Partnern an der ersten Konferenz der Vertragsparteien – voraussichtlich im Juni 2007 - teilnehmen. Die EG ist dem Übereinkommen als Vertragspartei am 18. Dezember 2006 beigetreten. Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission: „Die Europäische Union hat sich geschlossen für das UNESCO-Übereinkommen eingesetzt, was auch die kulturelle Dimension des zusammenwachsenden Europa stärken wird.“
Weitere Informationen unter http://www.unesco.de sowie auf dem
UNESCO-Web-Portal zur kulturellen Vielfalt: http://portal.unesco.org/culture/en/
„Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen“ – eine internationale Konferenz vom 26. bis 28. April in Essen
Als eine der ersten Veranstaltungen weltweit zur Bedeutung und Umsetzung der Konvention organisiert die Deutsche UNESCO-Kommission im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 26. bis zum 28. April 2007 die internationale Fachkonferenz „Kulturelle Vielfalt – Europas Reichtum. Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen“ in Essen, Kulturhauptstadt Europas Ruhr 2010.
An der Konferenz nehmen über 400 Fachleute, Vertreter der UNESCO und des Europarates, Regierungsvertreter aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und aus außereuropäischen Staaten (unter anderem Kanada, Südkorea, Indien, Chile, Brasilien und Südafrika) teil. Künstler, Kulturschaffende, Regierungsvertreter und Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft erarbeiten aktuelle Vorschläge: Wie kann die UNESCO-Konvention in den nächsten Jahren mit Leben gefüllt werden?
Über "Kulturelle Freiheit – kulturelle Vielfalt" diskutieren Sakiko Fukuda-Parr (Mitglied der UNESCO-Expertengruppe für den Weltbericht über kulturelle Vielfalt 2008) und Chris Marcich (Senior Vice-President and Managing Director for Europe, Middle East and Africa of the Motion Picture Association of America). In einer weiteren Gesprächsrunde greifen Künstler und Kulturpolitiker die "Fünf Topoi" Peter Sloterdijks "Globalisierung, Vielfalt, Mischung, Identität, Exklusivität" auf. Teilnehmer dieser Runde sind Ján Figel (Europäische Kommission), Monika Griefahn (MdB), Pia Raug (Europarat), Péter Inkei (Ungarn) und Jörn Rüsen (Präsident des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen). Es moderiert Hans Rosenbauer.
Der Ständige Vertreter Deutschlands bei der UNESCO Botschafter Günter Overfeld leitet am 27. April die Plenardebatte zur "Risikoanalyse Kulturvielfalt – Prioritäten für Regierungen und Zivilgesellschaft" ein. Die Keynote-Rede hält Kader Asmal, Professor an der Universität des Western Cape und ehemaliger Bildungsminister Südafrikas. Er war von September 2004 bis Oktober 2005 Präsident der zwischenstaatlichen Expertenkonferenz, die den Auftrag hatte, den Entwurf des UNESCO-Übereinkommens auszuhandeln.
Acht Foren widmen sich den Themenbereichen
- Film (Teilnehmer: Cheik Oumar Sissoko, Kulturminister Malis; Dieter Gorny, Filmstiftung NRW);
- Musik (mit Carlos de Andrade, Präsident der Brazilian Independent Music Association; Jean-François Michel, European Music Office);
- Nord-Süd-Kooperation und Handelspolitik (mit Louis Michel, Europäische Kommission; Edna dos Santos-Duisenberg, UNCTAD);
- Rolle der Zivilgesellschaft (mit Igor Dobricic, Europäische Kulturstiftung);
- Urbaner öffentlicher Raum (mit Oliver Scheytt, Koordinator Ruhr 2010, Europäische Kulturhauptstadt; Robert Palmer, Direktor für Kultur, Europarat);
- Medienpolitik (mit Fritz Pleitgen, Präsident der EBU; Verena Metze-Mangold, Hessischer Rundfunk, Vizepräsidentin der DUK);
- Bildung (Max Fuchs, Vorsitzender des Deutschen Kulturrats);
- Nachwuchsförderung: das Forum U40 / Kulturelle Vielfalt 2030 präsentiert Ergebnisse des Mentee-Programms, in dem sich junge Expertinnen und Experten mit der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommen befassen.
Die abschließende Plenarsitzung "Talk around the World – Talk around Europe" stellt das Leitbild Kulturelle Vielfalt zur Diskussion: Was bedeutet dieses Leitbild für Europa? Die Fachkonferenz wird Anregungen und Vorschläge für einen europäischen Aktionsplan erarbeiten.
Gefördert wird die Konferenz durch die Kulturstiftung des Bundes, das Auswärtige Amt, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Europäische Kommission. Medienpartner ist die ARD. Die Arbeitssprachen der Konferenz sind Deutsch, Englisch und Französisch (Simultandolmetschung).
Die von der Deutschen UNESCO-Kommission initiierte „Bundesweite Koalition zur Kulturellen Vielfalt“ – ein Netzwerk der Zivilgesellschaft (Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien) – wird die Umsetzung des Übereinkommens aktiv begleiten.
Weitere Informationen und das Programm der Konferenz auf der Website der Deutschen UNESCO-Kommission: unter http://www.unesco.de
Deutsche Übersetzung des Übereinkommens:
http://www.unesco.de/konvention_kulturelle_vielfalt.html
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.