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Vierte Säule der Europäischen Union stärken

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Der Deutsche und der Polnische Musikrat beschlossen anlässlich einer Arbeitstagung des Warschauer Herbstes 2002, sich der vom Polnischen Rat der Europäischen Bewegung verfassten Idee anzuschließen, die Europäische Union auf vier Säulen zu stützen.

Kultur, Bildung und Wissenschaft seien gemeinsam als vierte Säule neben Wirtschaft, Sicherheit und Außenpolitik anzuerkennen. Beide Organisationen werden daher koordiniert tätig werden, um diese Idee durch Kulturverbände der EU-Beitrittsländer sowie der EU-Mitgliedsstaaten zu verwirklichen.

Grundlage für die Stärkung der vierten Säule ist insbesondere, die jüngste Richtlinie zu ?Urheberrecht in der Informationsgesellschaft? in die nationalen Gesetzgebungen überzuführen. Die neue Richtlinie zum ?Urheberrecht in der Informationsgesellschaft? dient der Bewältigung der durch die so genannte ?digitale Agenda? insbesondere im Internet entstehenden urheberrechtlichen Probleme. Im Interesse eines verstärkten Schutzes der musikschaffenden Urheber und der Ausübenden Künstler sollte die Richtlinie so rasch wie möglich umgesetzt werden.
Die Richtlinie enthält in den Erwägungsgründen eine Reihe bedeutender rechtspolitischer Aussagen über die Funktion des modernen Urheberrechtes bei der Kreativitätsförderung und beim Schutz von Investitionen in Kulturprodukte. Dies garantiert einen einheitlichen Schutzraum für eine gedeihliche Fortentwicklung der Leistungen kreativer Menschen in Europa.

Deutscher Musikrat, Weberstr. 59, 53113 Bonn, T. (02 28) 20 91-0, F. (02 28) 20 91-200